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Deutsche Bahn mahnt Netzpolitik.org ab

AFFÄRE
03.02.2009|16:31

Wegen der Veröffentlichung eines Memorandums zum Mitarbeiter-Screening hat die Deutsche Bahn AG der Bürgerrechtsorganisation Netzpolitik.org eine Abmahnung geschickt. Der Konzern verlangt, dass das Memorandum von der Website der Bürgerrechtler entfernt wird. Netzpolitik.org hat bekanntgegeben, das Dokument online belassen zu wollen.

Die Deutsche Bahn AG hat der deutschen Bürgerrechtsorganisation Netzpolitik.org eine Abmahnung geschickt. Der Konzern möchte, dass das Weblog der Organisation ein Dokument aus dem Netz nimmt, das mit dem derzeit umstrittenen Screening der Daten von 173.000 Bahnmitarbeitern zu tun hat. Er sieht in der Publikation des Dokuments eine "Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen". Netzpolitik.org bestätigte das auf Nachfrage von ORF.at am Dienstag. Eine Anfrage bei der Deutsche Bahn AG läuft.

Konkret geht es um ein Memorandum des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten, das Netzpolitik.org zugespielt und von der Organisation am 31. Jänner ins Netz gestellt wurde. In dem Dokument, das auf ein Gespräch zwischen Vertretern des Berliner Datenschutzbeauftragten und Vertretern der Bahn AG vom 28. Oktober 2008 zurückgeht, ist die Vorgehensweise des Konzerns und des von ihm mit der Fahndung beauftragten Unternehmens Network Deutschland detailliert aufgeführt.

Zitate in Zeitungen

Der Konzern verlangt von Netzpolitik.org-Betreiber Markus Beckedahl, das Protokoll von seiner Site zu entfernen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und "die Einleitung von strafrechtlichen Schritten" will sich die Bahn vorbehalten. Das Memorandum diente auch als Grundlage für Artikel in deutschen Zeitungen zur Screening-Affäre, beispielsweise im Hamburger Wochenblatt "Die Zeit" und in der "Süddeutschen Zeitung".

Wie mehrere deutschsprachige Weblogs berichten, ist das inkriminierte PDF mittlerweile auch ins Bittorrent-Netzwerk hochgeladen worden. Im Online-Fachmagazin "Carta" beschreibt der deutsche Kommunikationsexperte Robin Meyer-Lucht die Abmahnung als Fall des "Unvermögens im Umgang mit der digitalen Öffentlichkeit". Er ist der Ansicht, dass die DB in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Netzpolitik.org unterliegen müsse, da es sich bei letzterer "eindeutig" um "eine Institution einer journalistischen Öffentlichkeit" handle, die das "Ziel gesellschaftlicher Aufklärung" verfolge.

Dokument bleibt vorerst online

Die Deutsche Bahn AG hatte nach eigenen Aussagen das Unternehmen Network Deutschland GmbH damit beauftragt, Mitarbeiterdaten zu untersuchen, um Hinweise auf Korruptionsfälle zu erhalten. Bahnchef Hartmut Mehdorn räumte am Dienstag in einem Schreiben an die Mitarbeiter des Konzerns ein, dass das Screening nicht mit den Arbeitnehmervertretern besprochen und geregelt worden sei, und entschuldigte sich für das Vorgehen des Vorstands.

In einer ersten Reaktion am Dienstagabend schreibt Markus Beckedahl, er habe sich entschieden, das Dokument nicht aus dem Netz zu nehmen und die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. Er habe sich der Unterstützung durch die Anwaltskanzlei JBB Berlin versichert, die auch den Wikimedia e.V. in Rechtsstreitigkeiten vertreten.

(futurezone)

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Forum

 
  • Welcher Richter würde

    ldir, vor 371 Tagen, 2 Stunden, 16 Minuten

    schon Netzpolitik.org verurteilen? Es sind Fakten, also keine verleumdung. Die DB Vorstände hätten wissen müssen dass das ans Licht kommt, und weil sie es getan haben, haben sie sich letztendlich der Netzpolitik.org selbst ans Messer geliefert. Mein Mitleid hat die DB nicht.

    • Natürlich ist es keine Verleumdung!

      wolfx, vor 371 Tagen, 1 Stunde, 53 Minuten

      Deshalb klagt die Deutsche Bahn ja auch nicht wegen Verleumdung, sondern wegen Verletzung von Betriebsgeheimnissen.

    • Wobei...

      c1x111, vor 370 Tagen, 13 Stunden, 53 Minuten

      ... eine Verletzung eines Betriebsgeheimnisses (wie auch eines Amtsgeheimnisses) für eine Drittperson nicht existiert. Wenn eine Drittperson in den Besitz solcher Informationen kommt, kann es höchstens Ruf- oder Geschäftsschädigung sein. Ein Geheimnis kann nur eine Zweitperson verletzen, die vertraglich/gesetzlich verpflichtet ist, es zu bewahren, also entweder ein Mitarbeiter der DB oder - im anderen Fall - ein Beamter.

      Bei einer Veröffentlichung tritt aber zusätzlich das Medienrecht in Kraft, das den Schutz der Informanten im öffentlichen Interesse kennt. Daher sieht Netzpolitik.org der Aufforderung auch sehr gelassen entgegen.