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GPA will mehr Datenschutz für Arbeitnehmer

PRIVACY
21.07.2009|21:52

Verletzungen des Datenschutzes in österreichischen Betrieben und Anfragen von betroffenen Mitarbeitern nehmen zu. Die Arbeiterkammer (AK) und die Gewerkschaft der Privatangestellten für Druck, Journalismus und Papier (GPA-djp) fordern daher spezielle Datenschutzregelungen, die auf die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses Rücksicht nehmen.

Bei dem Welser Lack- und Beschichtungshersteller Tiger Lacke wurden Mitarbeiter per Videokameras bespitzelt, E-Mails mitgelesen und Listen über Krankenstandstage und -gründe geführt. Doch dieser aktuelle Fall sei "nur die Spitze des Eisbergs", so Eva Angerler von der GPA-djp im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstagabend in Wien. "Da tut sich viel mehr, die Beratungsfälle nehmen stark zu."

Kontrollen der Mitarbeiter nehmen zu

Zwar seien Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, wie etwa das Kontrollieren von Taschen von Mitarbeitern, nur mit Zustimmung des Betriebsrates und bei betriebsratslosen Betrieben mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer zulässig, doch immer weniger Arbeitgeber würden sich daran halten, so Angerler. Die Mitarbeiter würden sich aber selten zur Wehr setzen, da sie um ihren Arbeitsplatz fürchten.

Auch werden entsprechende Klauseln oft bereits in Arbeitsverträgen festgelegt. "Da besteht aber kein Verhandlungsgleichgewicht. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen sollen daher nicht ungeprüft ihre volle Wirksamkeit entfalten", fordert Heilegger von der AK Wien.

Internationale Zugriffe besonders heikel

Auch werden bei immer mehr Firmen Daten international ausgetauscht, so Heilegger. Das sei besonders heikel. "Informationsverbundsysteme stellen eine besondere Gefahr für Missbrauch dar." Der Einsatz von solchen Systemen müsse daher von der Datenschutzkommission genehmigt werden, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen. Besonders, wenn sich ein Unternehmenssitz in den USA befindet, wird es problematisch, da in den USA der Datenschutzstandard nicht als gesichert gilt.

"Die Übermittlung der Daten in die USA wird nur unter Auflagen, bei überwiegend rechtlichem Interesse, gestattet." Doch die Zahl der Unternehmen, die sich in solchen Fällen nicht an die Datenschutzkommission wenden würden, sei am Steigen, so Heilegger.

Verwendungszweck entscheidend

Ebenso problematisch sind etwa Tests, die via E-Learning-Plattformen durchgeführt werden und an die Zentrale weitergeleitet werden, und Skill-Datenbanken, in denen die Qualifikationsmerkmale aller Mitarbeiter gespeichert werden, erzählt Angerler. Hier komme es immer auf den konkreten Verwendungszweck der Daten an. "Die Daten dürfen nicht für einen anderen Zweck verwendet werden, als ursprünglich vereinbart", ergänzt Heilegger.

Auch Videokontrollen nehmen zu

Auch die Zahl der Videokontrollen in den Unternehmen sei am Steigen, so Heilegger. Zwar sei im Gesetzesentwurf der Datenschutzgesetz-Novelle ein Verbot von der Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten vorgesehen, das sei derzeit aber "unter starkem Beschuss vonseiten der Wirtschaft, die dagegen Sturm läuft", meinte Heilegger. "Dieses Verbot ist aber sehr wichtig und unbedingt zu unterstützen."

AK und GPA fordern außerdem ein Beweisvertretungsverbot für zweckwidrig erlange Beweismittel, wie etwa ein Band, das aus einer Videoüberwachung stammt, die das Fehlverhalten eines Mitarbeiters dokumentiert. "Auch wenn Kameras zu anderen Zwecken genehmigt worden sind und die Mitarbeiterüberwachung nur ein Nebenprodukt der Aufnahmen ist, kann das betreffende Material trotz des Missverhaltens des Arbeitsgebers vor Gericht verwendet werden", erklärt Heilegger. "Und dagegen sprechen wir uns aus."

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

AK und GPA fordern zudem eine gesetzliche Verankerung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Obwohl die SPÖ bis vor kurzem noch genau darauf gepocht hatte, fehlt diese Einrichtung im Entwurf der Novellierung des Datenschutzgesetzes (DSG) des Bundeskanzleramts allerdings völlig.

Dass es spezielle Regelungen für Arbeitsverhältnisse geben sollte, stehen für AK und GPA fest. "Ob das im Rahmen des Datenschutzgesetzes oder in einem Sondergesetz für Arbeitnehmer geschieht, ist nicht der zentrale Punkt. Wichtig ist, dass sich die Politik dieser Problematik ernsthaft annimmt", so Angerler auf die Frage von ORF.at, ob sie den Vorschlag des SPÖ-Konsumentschutzsprechers Johann Maier, der eine eigene Regelung im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) oder einem eigenen Gesetz, vorgeschlagen hat, befürworten würden.

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(futurezone/Barbara Wimmer)

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Forum

 
  • warum regt sich niemand

    linkrelstylesheet, vor 202 Tagen, 23 Stunden, 53 Minuten

    beim Sozialministerium auf. Dort weiß jeder, wer warum im Krankenstand war und wer wie viel Gehalt und Pension bezieht.

    • da gibts 2 gründe:

      exthir, vor 202 Tagen, 22 Stunden, 5 Minuten

      kein Sizialministeriums-MA schert sich darum. ist eh bis zur Pension angestellt.

      Und Krankenstand? Wenn ich will geht ich wann ichs brauche. Die Hausärzte wollen nur einmal im Quartal die ECard sehen. Aber wieso Datenschutz? Die Arbeitnehmer verbreiten doch selbst über Facebook und MySpace das sie im Krankenstand auf Party sind. Unser Chef weiß davon zwar (noch) nichts??, aber alles schon dagewesen von Kollegen. Es werden ganz andere Probleme auf uns zukommen... Und die heisen Myspace, Facebook, Youtube, ..... Guckt mal in Youtube nach "EPIC 2015" Ein Video von 2005. Und was ist jetzt schon möglich? Ich bekomme Angst!

    • @exthir

      raucher27, vor 202 Tagen, 21 Stunden, 27 Minuten

      cooles Video. Echt gar nicht mal so unplausibel. Dürften nach amerikanischem Kartellrecht Google und Amazon mergen? Ich schätze schon, weil sie nicht direkt konkurrieren. Hmmm... interessantes Video!