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Frau arbeitet im Büro am Laptop

Neuer Anlauf für Arbeitnehmerdatenschutz

ARBEIT
24.09.2009|15:33

Einmal mehr fordert die SPÖ, dass im Entwurf der Novelle für das Datenschutzgesetz (DSG) auch Bestimmungen zur Einführung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten festgehalten werden. Seitens des ÖAAB soll es Signale zur Verhandlungsbereitschaft geben. Die Grünen kritisieren den Vorstoß als zu schwach, die Wirtschaftskammer (WKÖ) bezeichnet ihn als unnötigen "Schnellschuss".

Die SPÖ startete am Donnerstag einen neuen Anlauf in Sachen Datenschutzgesetz. Anlassfall sind die illegalen Aufzeichnungen von Krankendaten bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). In einer Pressekonferenz fordern Johann Maier, SPÖ-Nationalratsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrates, und FSG-Vorsitzender Wilhelm Haberzettl einmal mehr ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und präsentieren Details dazu.

Der ÖBB-Skandal brachte Bewegung in die Datenschutzdebatte. In den letzten Tagen hätten sich vermehrt Betriebsräte wie Betroffene gemeldet und über Datenschutzverletzungen in ihren Betrieben berichtet, so Johann Maier. "Wie etwa über Vorfälle bei Amtsärzten, die öffentlich Bedienstete untersucht haben, und danach vom jeweiligen Dienstgeber aufgefordert wurden, die Daten an die Personalabteilung weiterzugeben." Ähnliche Probleme würden sich auch im Handel häufen, hier seien es insbesondere die Krankenstandsrückkehrgespräche, die für Schwierigkeiten sorgen würden.

Im Entwurf zur DSG-Novelle gibt es bereits Änderungen im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz. Der Entwurf soll bis Ende 2009 verabschiedet werden. Bezüglich Punkt eins und vier gebe es laut Maier noch Bedenken seitens der ÖVP.

1) Verbot der Videoüberwachung von Mitarbeitern.

2) Meldepflicht für Betriebsvereinbarungen, in denen es um die Ermittlung und Speicherung von Daten geht, an die Datenschutzkommission.

3) Informationspflicht der Datenverarbeiter bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen.

4) Änderung der Strafbestimmungen des § 51 DSG vom Privatanklagedelikt zum Offizialdelikt. Damit kann auch die Staatsanwaltschaft bei Bekanntwerden eines Delikts tätig werden.

5) Verschärfung der Strafsanktionen.

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Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Um solchen Missständen künftig vorzubeugen, bedürfe es eines eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes in Österreich. Vorstellbar wäre jedoch auch, die Datenschutzvorschriften für Arbeitnehmer im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) oder im Datenschutzgesetz (DSG) zu regeln. "Eventuell können wir diese Fragen noch heuer im Entwurf der DSG-Novelle berücksichtigen", sagt Maier, der diese Lösung bevorzugt.

In der Regelung soll auch die Funktion eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten festgehalten werden, der unter anderem für die Kontrolle der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen verantwortlich sein soll. Dafür bedürfe es jedoch auch der Zustimmung der Sozialpartner.

Signale von der ÖVP

"Es gibt Signale, dass der ÖAAB ebenfalls dafür kämpfen will", so Maier gegenüber ORF.at. Daneben hätten sich auch beim Begutachtungsverfahren zur DSG-Novelle einige Unternehmen dafür ausgesprochen, auch wenn die WKÖ eine ablehnende Haltung dazu eingenommen habe. Für Maier sind das Zeichen, dass es wieder eine Verhandlungsbereitschaft seitens der ÖVP gebe.

Im Regierungsprogramm der vergangenen Regierung waren sich SPÖ und ÖVP bereits über die Einführung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten einig. Nach dem Scheitern der Koalition wurde dieser Punkt jedoch im neuen Regierungsprogramm nicht mehr übernommen, weil sich die ÖVP dagegen wehrte.

Kritik von Grünen und WKÖ

Maier präsentierte im Rahmen der Pressekonferenz einen ersten Entwurf für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Wichtig sei, die verpflichtende Einführung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl. Vorstellbar wäre nach Maier die Grenze von 50 Mitarbeitern.

Hier setzt die Kritik seitens der Grünen an, denn ein Datenschutzbeauftragter "ab einer bestimmten Betriebsgröße hätte bei einem großen Teil der österreichischen Betriebe, den Klein- und Mittelbetrieben, gar keinen Effekt". Darüber hinaus würden betriebliche Datenschutzbeauftragte allein nicht genug Schutz bieten können. Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen im Nationalrat, fordert von den Regierungsparteien, "ein Datenschutzgesetz durchzusetzen, das die Datensammelwut und den Missbrauch aktiv und effektiv bekämpft". Denn es sei die Aufgabe des Staates, "Menschen vor Machtmissbrauch zu schützen". Öllinger setzt sich auch für härtere Strafen bei einem Vergehen ein. Um die Konsequenzen "spürbar" zu machen, soll es Geldstrafen und Entschädigungszahlungen für Unternehmen geben.

Auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) kritisiert Maiers Vorschlag. Sie sieht in einer Aussendung vom Donnerstag die Arbeitnehmer mit dem bestehenden Datenschutzsystem ausreichend geschützt. "In der Diskussion wird so getan, als gäbe es für Arbeitnehmer keinerlei Datenschutz. Doch das entspricht ja nicht den Tatsachen", so Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ. Insbesondere wendet sie sich gegen die zwingende Einsetzung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Obwohl es diesen bereits in Deutschland gebe, hätten dort die jüngsten Datenschutzskandale nicht verhindert werden können, schreibt Pollirer, der Maiers Plan als "Schnellschuss" bezeichnet.

Kündigungsschutz für Flüsterer

Johann Maier präzisiert, dass die Bestellung des Datenschutzbeauftragten im Einverständnis von Arbeitgeber und Betriebsrat erfolgen soll. Auch der Rechtsschutz für Arbeiternehmer soll verbessert werden. Derzeit seien die Landesgerichte bei datenschutzrechtlichen Vergehen in Betrieben zuständig. Künftig soll solche Fälle das Arbeits- und Sozialgericht übernehmen. Maier fordert auch, dass Betriebsräte das Recht bekommen, betroffene Arbeitnehmer selbst vor Gericht vertreten zu dürfen.

Wichtig ist Maier auch, dass Personen, die Datenschutzverletzungen bekanntgeben, einen Kündigungsschutz genießen. Heikel sei auch die Auslagerung von Arbeitnehmerdaten, insbesondere wenn es zu einer grenzüberschreitenden Auslagerung komme. Als Beispiel nennt Maier Siemens. Der Technologiekonzern plane, künftig heikle Personaldaten von einem kalifornischen IT-Unternehmen verwalten lassen. Davon betroffen sind die Daten von 420.000 Beschäftigten in 80 Ländern.

Im nächsten Schritt solle Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) Gespräche mit den Sozialpartnern führen, damit weitere arbeitsnehmerrelevante Datenschutzfragen - wenn möglich - im Rahmen der DSG-Novelle noch berücksichtigt werden können.

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(futurezone/Claudia Glechner)

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Forum

 
  • herodoth, vor 137 Tagen, 22 Stunden, 7 Minuten

    super posting, nur themenverfehlung...was hat das geschreibsel mit der datenschutzthematik zu tun?

  • Kündigungsschutz für "whistleblower"...

    essay, vor 138 Tagen, 1 Stunde, 56 Minuten

    ...wäre in Österreichs Arbeitsrecht wirkungslos.

    Da im Gegensatz zu z.B. Deutschland und Italien in österreichischen Privatunternehmen jeder jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, bräuchte der Arbeitgeber nur glaubhaft machen, dass die Kündigung betriebsbedingt ist.
    Das schafft man locker z.B. durch kleine "Umstrukturierungen".

    Umkehrschluss: eine rein populistische Forderung.

    • Korrekt ABER ...

      maxitb, vor 137 Tagen, 21 Stunden, 40 Minuten

      Noch bedenklicher finde ich die derzeitige Gesetzeslücke, daß personenbezogene Daten (egal wie sensibel) ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ins Ausland outsourcen kann. Somit gabelt man den gesamten Datenschutz aus; nicht zu reden von der legalen Möglichkeit eines data mining des Auftragsunternehmen. Da ists schon egal, ob man auf facebook seine Krankengeschichte und Kontonummern veröffentlich ... jeder weiß wie schnell es zu Datenlecks durch Unachtsamkeiten, korrupte Mitarbeiter oder einfache Software-Bugs kommen kann. Und Verantwortung hat dann niemand zu übernehmen. Äußerst praktisch.

    • Schon, aber...

      c1x111, vor 137 Tagen, 14 Stunden, 38 Minuten

      Wenn Daten im Ausland gespeichert und verarbeitet werden, gilt trotzdem das österreichische Datenschutzgesetz bzw. dürfen keine Daten erfasst werden, die im Ausland zulässig sind, in Österreich aber nicht!

      Und wenn die Daten im Ausland in einer Weise verarbeitet werden, die in Österreich nicht zulässig ist, dürfen die Ergebnisse in Österreich nicht verwendet werden.

      (Wir sind gerade bei der Umstellung unseres Zeiterfassungssystems mit genau derselben Problematik beschäftigt.)