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BITKOM für Online-Wahlen

DEUTSCHLAND
03.10.2009|12:44

Studie: Höhere Wahlbeteiligung durch E-Voting

Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des deutschen Branchenverbands BITKOM hätte eine elektronische Stimmabgabe per Internet die Wahlbeteiligung bei der jüngsten Bundestagswahl am 27. September in Deutschland gesteigert. Befragt wurden 2.000 wahlberechtigte Bürger.

Danach gaben 21 Prozent der Nichtwähler an, dass sie gewählt hätten, wenn sie die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe per Internet gehabt hätten. Auf alle Wahlberechtigten bezogen entspricht das sechs Prozent. Die Wahlbeteiligung wäre bei der Bundestagswahl von historisch niedrigen 71 Prozent auf 77 Prozent gestiegen.

Jüngere Wähler zeigten sich besonders aufgeschlossen: 25 Prozent der 18- bis 29-jährigen Nichtwähler hätten davon Gebrauch gemacht, aber nur elf Prozent der über 59-Jährigen.

BITKOM fordert rechtliche Voraussetzungen

Bisher sind Internet-Wahlen nach dem deutschen Wahlrecht nicht erlaubt. Der Branchenverband BITKOM hatte sich bereits mehrfach für die Einführung von Online-Wahlen ausgesprochen. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbandes, forderte im Zuge der Veröffentlichung der Studie, dass die Politik in der kommenden Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen für elektronische Wahlen schaffen solle.

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Wahlmaschinen, bei dem die Überprüfbarkeit der Ergebnisse durch den Bürger im Vordergrund stand, dürfte es auch schwierig sein, Internet-Wahlen in Deutschland verfassungskonform zu gestalten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März festgestellt, dass der Einsatz von Wahlcomputern ohne Papierquittung bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war. Der Wähler hätte seine Stimmabgabe nicht zuverlässig kontrollieren können.

In Österreich war im Mai bei der Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) erstmals auch über das Internet abgestimmt worden. Um E-Voting bei Nationalrats- und Europawahlen einzusetzen, müsste allerdings eine entsprechende Bestimmung mit Zweidrittelmehrheit im Nationalrat in die Verfassung eingefügt werden.

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(APA/futurezone)

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Forum

 
  • solala, vor 128 Tagen, 16 Stunden, 59 Minuten

    Dann kann man gleich die Wahlen so machen wie in der DDR etc...

    Zwar wird das Wahlgeheminis nicht abgeschaffen werden, der Druck auf die Personen wird aber enorm eben genau auf dieses zu Verzichten mit mitteln der Erpressung und Co., sei es weil sonnst die Kündigung fällig wird, sei es weil das Familienoberhaupt das so beschlossen hat!

    Wer hier auf sein Unabhängiges Wahlrecht unter diesen voraussetzungen besteht, der muß dann sogar mit dem schlimmsten rechnen, wenn nicht noch mehr.

    Das derzeitgie Wahlrecht ist so gesehen auch ein Schutz an die Bevölkerung, das sie ein unabhängiges faires Wahlrecht ausüben können.

    Es müssen schon Vollkoffer in jener Bitkom sitzten die nicht mehr wissen aus dem Geschichtsunterricht das es auch Zeiten gegeben hat, wo man für Wahlrecht mit Blutvergiessen gekämpft hat!

    Und ist es wirklich zuviel verlangt, alle 3 Jahre durchschnittlich mal den Weg vom und zum Wahllokahl zugehen, ist es zu viel verlangt, diese eine Stunde zu Opfern, für das einizge legetime Demokratische recht?

  • So lange man....

    truckolix, vor 128 Tagen, 20 Stunden, 45 Minuten

    .... seine Stimme nach wie vor auch auf konventionellem Wege abgeben kann spricht nichts dagegen. Elektronisch (von zuhaus aus) würd ich niemals wählen denn (trotz gegenteiliger Beteuerungen von wem auch immer) dies halte ich für zu unsicher im Sinne des Wahlgeheimnisses.

    • Irrtum

      tauceti, vor 128 Tagen, 20 Stunden, 28 Minuten

      eine elektronische Wahl kann auch Auswirkungen auf dich haben - nämlich genau dann, wenn die elektronisch erfassten Stimmen manipuliert werden.

      Dann lebst du unter einer Regierung, die so nicht gewählt wurde - die sich bei korrekter Auszählung nicht ausgegangen wäre.

    • tauceti, vor 128 Tagen, 20 Stunden, 26 Minuten

      Das Hauptproblem:
      Für die Manipulation der elektronisch erfassten Stimmen müssen nur eine Handvoll Leute gemeinsame Sache machen. Die können dann beliebig viele elektronisch erfasste Stimmen irgendwohin zuordnen.

      (wenn die Wahlsoftware das zulässt. Wer weiß, in welchem Zustand die in 10 Jahren ist, wenn keiner mehr so genau schaut)

    • tauceti, vor 128 Tagen, 20 Stunden, 23 Minuten

      Im Gegensatz dazu geht's z.B. bei dem oft als Beispiel genannten e-Banking um handfestes Geld. Wenn da eine Überweisung daneben geht, dann fehlt dir das Geld und jemand anderer hat's zu viel und deine Rechnung ist damit aber noch nicht bezahlt. Das fällt auf - spätestens wenn du die Mahnung bekommst ;-)