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Rumänien: Data-Retention verfassungswidrig

KONTROLLE
09.10.2009|12:03

Höchstrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Die rumänische Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist am Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Das berichtet die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax.

Die verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsvorgänge und Handystandortdaten sei nicht mit Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar, der das Kommunikationsgeheimnis garantiere, so das Gericht. Es gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Strafverfolger nur bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen.

Umsetzung in Österreich steht aus

Die rumänische Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie ist im Jänner 2009 in Kraft getreten. Das Gesetz hätte dem Innenministerium und den rumänischen Geheimdiensten Zugriff auf sämtliche Kommunikationsdaten der Bevölkerung gegeben. Auch in Österreich soll die Data-Retention-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umgesetzt werden. Ein vom Wiener Ludwig-Boltzmann-Institut erstellter Gesetzesentwurf ist am 11. September an das federführende Infrastrukturministerium übergeben worden.

Auch in Deutschland haben Bürgerrechtler gegen die dortige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung der Daten - wie in der Richtline selbst vorgesehen - auf die Verfolgung schwerer Verbrechen aus den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingeschränkt. Eine Urteil des deutschen Höchstgerichts in dieser Sache steht noch aus.

(futurezone)

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Forum

 
  • und jetzt ?

    rennesblog, vor 295 Tagen, 12 Stunden, 22 Minuten

    was passiert wenn eine eu richtlinie sich mit der aktuellen nationalen verfassung nicht vereinbaren lässt und man keine mehrheit in dem land hat die verfassung zu ändern ?
    oder muss die richtlinie noch 1x überarbeitet werden, sodaß sie zu allen nationalen verfassungen kompatibel ist und in nationale gesetze umgesetzt werden kann ?

    vielleicht kann mich ja jemand diesbezüglich aufklären.

    gab es schon vergleichbare fälle ?

    • Nix wird überarbeitet.

      broadarrow, vor 295 Tagen, 10 Stunden, 25 Minuten

      Man gibt dem betreffenden Staat ohnehin ein Jahr Zeit, um die Änderungen, auch in der Verfassung, vorzunehmen.

      Wenn nichts passiert wird erst gemahnt, dann geklagt und dann gibt es Strafen in Millionenhöhen. So wird heutzutage drübergefahren.

      Verfassungen verkommen zum Beruhigungspulverl -Placebo für das Volk. Der Lissabonvertrag machts möglich.

  • So ist es

    ldir, vor 295 Tagen, 17 Stunden, 7 Minuten

    Rumänien ist freier als Österreich? Meine neue Wahlheimat! Ich hoffe dass die Rumänische Staatsbürgerschaft leicht zu bekommen ist.

    • Durchaus

      c1x111, vor 295 Tagen, 16 Stunden, 55 Minuten

      Dort wurde auch - auf Anraten des Außenministers Alois Mock übrigens - der Artikel 7 unserer Verfassung praktisch 1:1 übernommen, und zwar sofort.

      Folglich gibt es in RO sogar dreisprachige Ortstafeln!

      Bei uns gibt es ein kleines Landerl im Süden, das noch immer glaubt, die Verfassung gelte dort nicht.