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Zwei Polizisten beim Funken

Data-Retention: Gesetzesentwurf liegt vor

KONTROLLE
20.11.2009|12:44

Das federführende Infrastrukturministerium hat am Freitag den Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt, mit dem die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) umgesetzt werden soll. Die Koalition streitet sich noch darüber, ob die Polizei auch ohne Anlass jederzeit auf die IP-Adressen aller Bürger zugreifen darf.

Mit dem Gesetz werden Internet-Provider und Handynetzbetreiber darauf verpflichtet, verdachtsunabhängig alle Handystandortdaten und Kommunikationsverbindungsdaten zu Zwecken der Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Terrorismus für sechs Monate zu speichern.

Die EG-Richtlinie hätte eine Speicherfrist von bis zu zwei Jahren erlaubt, Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) wollte eine minimale Umsetzung, das Innenministerium eine Speicherfrist von einem Jahr - hier einigten sich die Koalitionäre auf sechs Monate. Das Abhören von Kommunikationsinhalten ist in der Richtlinie und im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Es geht den Fahndern darum, jederzeit erfassen und analysieren zu können, wer wo mit wem über Telefonnetze und Internet kommunizierte.

Material:

Der Gesetzesentwurf zum Download.

PDF (45,92 KB)

EU-Frist eingehalten

Die Regierung hat damit die selbstgestellte Vorgabe eingehalten, den Entwurf bis zum 24. November vorzulegen. Bis dahin nämlich hat sie Zeit, auf die Vertragsverletzungklage zu reagieren, die die EU-Kommission routinemäßig wegen Nichtumsetzung der bereits 2006 beschlossenen Richtlinie gegen Österreich angestrengt hatte.

Die Rahmenbedingungen des Gesetzesentwurfs wurden bereits vergangene Woche bekanntgegeben. An ihnen änderte sich nichts: Die Speicherdauer beträgt sechs Monate. Die Daten dürfen nur zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden. Ein Zugriff auf die Daten geschieht nur auf richterlichen Befehl - freilich mit der bekannten Ausnahme der "Gefahr im Verzug", wobei die Polizei auch am Richter vorbei auf die Daten aus der Data-Retention zugreifen darf. Für die Polizei besteht Dokumentationspflicht (Zugriffe werden geloggt) und Informationspflicht (die Betroffenen müssen nach Ablauf des Zugriffs auf die Daten informiert werden). Als Kontrollorgan für den Umgang mit den Daten ist die Datenschutzkommission vorgesehen. Außerdem sind nur Einzelabfragen erlaubt. Die Daten sind von den Providern im CSV-Format den Behörden verschlüsselt zu übermitteln.

Präventiver Totalzugriff

Innen-, Justiz- und Infrastrukturministerium konnten allerdings einen wichtigen Streitpunkt bisher nicht ausräumen. Und zwar geht es um die Regelung über den Zugriff auf Personendaten, die abgefangenen IP-Adressen zugeordnet sind. Das Infrastrukturministerium steht auf dem Standpunkt, "dass die Personendaten zu IP-Adressen in den Schutzbereich des Fernmelde- und Kommunikationsgeheimnisses fallen. Der Zugang sollte also ebenfalls den strengen Regelungen unterliegen. Das insbesondere deshalb, weil im Gegensatz zur Telefonie mit der Kenntnis von IP-Adressen und den zugeordneten Personendaten auch der Inhalt der jeweiligen Kommunikation ersichtlich wird", wie es in einer Mitteilung aus dem Hause Bures vom Freitag heißt.

Derzeit dürfen IP-Adressen von den Providern nur so lange gespeichert werden, wie das zur Rechnungserstellung notwendig ist. Danach müssen sie gelöscht werden. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Internet-Verbindungsdaten gespeichert werden müssen, wodurch die Sicherheitsbehörden zur Fahndung bei schweren Straftaten Zugriff auf die IP-Adressen erlangen. Das Innenministerium will aber, dass die Polizei auch auf die Internet-Verbindungsdaten zugreifen können soll, ohne dass eine Straftat vorliegt, also präventiv. Diesen Konflikt wollen die Koalitionäre während der Begutachtung ausräumen.

Änderungen am SPG angemahnt

Das Infrastrukturministerium kann sich vorstellen, wie es in der Mitteilung vom Freitag heißt, dass es eine Regelung geben könne, "wonach die Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Zuordnung von IP-Adressen zu bestimmten Teilnehmern zu einem bestimmten Zeitpunkt unter genau definierten Bedingungen erhalten. Und zwar zur Abwehr von konkreten Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit eines Menschen. Dazu müssten allerdings auch im Sicherheitspolizeigesetz Anpassungen bezüglich des Rechtsschutzes gemacht werden im Hinblick auf Informationspflichten und Einbindung der Datenschutzkommission."

Die Gestaltung der technischen Einrichtungen zur Erfassung der Daten kann per Erlass vom Infrastrukturministerium in Abstimmung mit Innen- und Justizministerium festgelegt werden.

Status von IP-Adressen

Bei "niederschwelligen Straftaten" haben die zuständigen Behörden nach der StPO wie bisher das Recht auf Beauskunftung der bei den Providern für betriebsnotwendige Zwecke gespeicherten Verkehrsdaten - hierzu ist eine gerichtliche Bewilligung erforderlich. Auch die Regelungen im Sicherheitspolizeigesetz bleiben unangetastet - auch der umstrittene Schnellzugriff auf Stamm- und Standortdaten ohne richterlichen Beschluss bei "Gefahr für Leib und Leben".

Auch zum rechtlichen Status der dynamisch zugeordneten IP-Adresse, der in Österreich lange umstritten war, nimmt der Gesetzesentwurf eine Festlegung vor: "Entsprechend den jüngsten Entscheidungen des OGH wie auch des VwGH wird die IP-Adresse als Zugangsdatum und damit als Verkehrsdatum qualifiziert, wodurch sie in den Schutzbereich des Fernmelde- wie auch des Kommunikationsgeheimnisses fällt."

Infrastrukturministerin Bures sieht damit die Vorgaben der EU in der Minimalversion umgesetzt: "Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist größte Sorgfalt geboten. Dieser Entwurf soll den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellen. Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt, sind höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards ein absolutes Muss", so Bures in einer Mitteilung vom Freitag.

Laut ÖVP wurde Entwurf nicht akkordiert

Die ÖVP zeigt sich am Freitagabend verstimmt darüber, dass der Gesetzesentwurf bereits in Begutachtung geschickt wurde. Der Abstimmungsprozess sei nicht abgeschlossen, der Entwurf nicht mit dem Koalitionspartner akkordiert. Man sei "äußerst irritiert", hieß es im Innenministerium.

Im Innenministerium zweifelt man nach einer ersten Sichtung an der Praktikabilität und hegt "schwerste Bedenken", ob der Entwurf den Bedürfnissen der Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung entspreche.

Auch im Justizministerium wird kritisiert, dass der vereinbarte Abstimmungsprozess von Bures nicht eingehalten worden sei. Dass der vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte ausgearbeitete Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes jetzt in Begutachtung geschickt wurde, sei "ein bisschen ein Affront".

Oppositionskritik

Die Grünen lehnen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ab. Damit werde der Bespitzelung von Bürgern Tür und Tor geöffnet, so Gabriela Moser, Telekomsprecherin der Grünen, in einer Aussendung vom Freitag. Ablehnung kam auch vom BZÖ. Dessen Justizsprecher Ewald Stadler sieht in der geplanten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung "einen neuen Anschlag auf Freiheits- und Bürgerrechte".

FPÖ-EU-Parlamentarier Franz Obermayr kritisierte die Regierung, weil sie nicht rechtzeitig ein Gesetz erlassen habe, "um Handy- und Computerbesitzer vor 'Bespitzelung' und Eingriffen in ihre Privatsphäre zu schützen". SPÖ-Konsumentensprecher Johann Maier verwies darauf, dass die Regierung unter Wolfgang Schüssel (ÖVP) und die damalige Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) der Richtlinie 2006 zugestimmt hätten.

ISPA: "Nur mit größtmöglicher Sorgfalt"

Der Verband der Österreichischen Internet-Anbieter ISPA zeigte sich gegenüber der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie kritisch, begrüßte aber "die Schaffung von Rechtssicherheit bezüglich des Zugriffs auf die Daten" und die Ausnahmeregelung für kleine Internet-Anbieter von der Vorratsdatenspeicherungspflicht.

ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger lobte auch ausdrücklich, dass der vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte erarbeitete Entwurf zur Begutachtung gestellt wurde. Dieser sei unter der Maxime einer weitestgehenden Wahrung der Grundrechte und größtmöglicher Rechtssicherheit für alle erarbeitet worden, so Wildberger: "Wenn Vorratsdatenspeicherung, dann nur mit größtmöglicher Sorgfalt."

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(futurezone)

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Forum

 
  • STASI 2.0

    linuxking, vor 117 Tagen, 12 Stunden, 37 Minuten

    Seit geraumer Zeit geht die Tendenz unserer Politiker immer stärker dahin, möglichst viele Daten der Bürger abzugreifen und zu speichern. Der gläserne Bürger ist keine Utopie mehr, und wenn man vom "Überwachungsstaat" spricht ist dies keineswegs bloße Panikmache. So sind u.a. schon geplant oder umgesetzt:

    * Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten aller Bürger für mindestens ein halbes Jahr
    * Biometrische Daten in Pässen und Ausweisen
    * Heimliche Online-Durchsuchung auf privaten PCs
    * Nutzung der Maut-Daten für die Verbrechensbekämpfung
    * Kameraüberwachung an immer mehr öffentlichen Plätzen
    * Änderung des Grundgesetzes, um weitere Sicherheitsgesetze durchzudrücken
    * Lebenslange - und bis über den Tod hinausgehende - Steueridentifikationsnummern für jeden Bürger
    * Siehe auch hier oder hier oder hier oder...
    * Eine Übersicht deutscher Sicherheits- und Überwachungsgesetze, ihres kritischen Inhalts und des Stimmverhaltens der Fraktionen im Deutschen Bundestag findet man bei Daten-Speicherung.de.
    * Für die Generation Handy, die lieber alle Fakten kurz und knapp vorgespielt bekommt anstatt selbst zu lesen

    Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff...

  • Der satz sagt ja wohl schon alles...

    ashbringer, vor 118 Tagen, 16 Stunden, 15 Minuten

    "... ob die Polizei auch ohne Anlass jederzeit auf die IP-Adressen aller Bürger zugreifen darf."

    • andiwand, vor 118 Tagen, 8 Stunden, 13 Minuten

      somit kann man eigentlich nicht mal mehr von einem Polizeistaat sprechen, wenn man Polizei im Sinne der aktuellen Gegebenheiten hernimmt. Denn bisher bedarf es eines Anlasses für jede polizeiliche Aufgabe. Bürger, seid gewarnt vor den Methoden einer Frau Fekter.

  • überdenkerin, vor 118 Tagen, 19 Stunden, 22 Minuten

    die untenstehenden mails dokumentieren eine starke unzufriedenheit mit der staatlichen überwachsungsoption des telekommunikationsverkehrs. dem gegenüber steht die tatsache, dass der von findigen technikern sowieso überwacht werden kann. und d i e outen sich nicht, wie der staat das per gesetz tut und wehren können sich Otto Normalverbraucher und mehr oder weniger die gesamte Arbeiterklasse auch nicht. ich finde diesen staat nicht wirklich so abartig vertrauensunwürdig wie hier der allgemeine ton es suggerieren mag und ich halte ihn für einklagbar und so organisiert, sich nicht alles erlauben zu wollen/können.

  • ldir, vor 119 Tagen, 2 Stunden, 46 Minuten

    "Das Innenministerium will aber, dass die Polizei auch auf die Internet-Verbindungsdaten zugreifen können soll, ohne dass eine Straftat vorliegt"
    Wieso wohl? Wenn keine Straftat vorliegt, kann sich die Innenministröse ins Knie f...en. Dann hat sie das einen Sch...dreck zu interessieren.

    • wie wahr.

      andiwand, vor 119 Tagen, 1 Stunde, 51 Minuten

      diese fekterin geht einem schon sowas von auf dem sack, das is untragbar.

  • eine frechheit

    ufopilot, vor 119 Tagen, 3 Stunden, 19 Minuten

    wenn dieses gesetz durchgeht, werden övp und spö massen von wählerInnen verlieren!

    • Zweifelsohne Frechheit, aber

      ldir, vor 119 Tagen, 2 Stunden, 50 Minuten

      diese Pläne waren schon seit Jahren bekannt, und trotzdem hat das nicht viele daran gehindert trotzdem die ÖVP zu wählen.

    • andiwand, vor 119 Tagen, 1 Stunde, 40 Minuten

      dass sie verlieren, befürcht ich nicht, die frage is nur, werden wir bürger dagegen vorgehen, und wenn ja wie? ich glaub demos sind dann definitiv zu wenig.

    • tauceti, vor 119 Tagen, 1 Stunde, 29 Minuten

      Das BZÖ hat der Richtlinie zugestimmt.

    • silwol, vor 117 Tagen, 19 Stunden, 52 Minuten

      Auch wenn es gerechtfertigt wäre, dass die beiden Parteien Wähler verlieren, so wird das trotzdem erst passieren, wenn es dem Bürger so richtig weh tut. Bevor eine gewisse Schmerzgrenze nicht erreicht ist, ändert sich leider gar nix weil es den meisten wurscht is.

    • andiwand, vor 117 Tagen, 13 Stunden, 56 Minuten

      siehe Studentenproteste. Wären die Studenten nicht aufgestanden, wärs wahrscheinlich so weiter gegangen, nachdem Lektoren, Lehrende u.a. ja bisher in die Faust gebissen haben, aber nichts gesagt haben. Letztlich liegt die Hoffnung mal wieder bei den Jungen, die aber gesellschaftlich anfangs nicht so ernst genommen werden.

    • andiwand, vor 117 Tagen, 13 Stunden, 55 Minuten

      allerdings sind diese weniger als die "veraltete Generation", die ja "eh nix (mehr) zu verbergen (verlieren)" hat.

  • Speichern... Terror... blablabla

    mindmachine, vor 119 Tagen, 6 Stunden, 20 Minuten

    Ficken euch alle ins Knie... blablabla Hahaha... dummes Volk.... blablabla Macht ausdehnen blablabla Demokratieverarsche haut nicht mehr hin blablabla Totalitäres System vorberteiten blablabla Zwischen den Zeilen lesen und hören..

    • Schön.

      mindmachine, vor 119 Tagen, 6 Stunden, 18 Minuten

      Alles wird gespeichert. Ich will aber das wirklich alles gespeichert wird. Wieso soll ein Minister nicht korrupt sein, zum Mörder werden oder gar Terrorist sein? Gibts da einen generellen Persilschein? Fickt euch!

  • Wozu das ganze?

    edessertauchocolat, vor 119 Tagen, 7 Stunden, 19 Minuten

    glaubt man den wirklich, das man solche, wie auch immer erwischt?. Es werden nur die erwischt die eigentlich nichts mit den sogenannten Fall zu tun haben. Oder liege ich da Falsch! Diejenigen die man sucht sind bis dahin sowieso über alle berge.

    • nun ja

      lllll, vor 119 Tagen, 3 Stunden, 5 Minuten

      es ist halt auch praktisch damit einen elektronischen beweis zu generieren gegen den du wahrscheinlich nicht ankommen wirst. selbst wenn es nicht so war.

  • Data-Retention.....

    feifale, vor 119 Tagen, 7 Stunden, 45 Minuten

    Warum IP-Adressen bei "Gefahr im Verzuge" an die Polizei (ohne richterliche Kontrolle) beauskunftet werden sollen und gerade die ÖVP, dies ohne Kontrolle machen will. Ein Schelm der sich Schlechtes dabei denkt und die Geschichte des Bürgerkrieges in Österreich (mit anderen Mitteln) nicht wieder hervorkommen sieht. Ein Kampf Reich gegen Arm und wenn die Armen unruhig werden und den Reichtum gefährden, werden damit Mittel dazu "bereitgehalten".

  • Na das ist ja...

    3n3my1, vor 119 Tagen, 11 Stunden, 26 Minuten

    ...mal ein Grund zum Feiern. Lasst die Korken schnalzen... :-/

    • solala, vor 119 Tagen, 11 Stunden, 9 Minuten

      Ja doch, die Franzosen haben mich eh genug geärgert mit iher Netzsperre und der Verzögerungstaktik.

      Ich brauch endlich ein Land in Europa wo die Anzahl der Netzbeteiligten um 10% gegenüber dem Höchststand zurückgeht.

      Das ergibt dann 6 Karten französischen Sprudelwein der besten Sorte, der dann mein ist.

      Also nur weiter so, ich will endlich die Karton in meinem Weinregal einschlichten!

  • solala, vor 119 Tagen, 11 Stunden, 28 Minuten

    Zu diesem tragischen Ereignis kann nix geschrieben werden.