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Wahlbehörde: ÖH-Wahl an Uni Wien aufgehoben

E-VOTING
01.12.2009|18:56

Die Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) an der Universität Wien wird aufgehoben, so die Wahlbehörde. Über die ÖH-Wahl an der Universität Salzburg gibt es noch keine Entscheidung.

Die bereits getroffene Entscheidung der Bundeswahlkommission, die ÖH-Wahl an der Universität Wien vom vergangenen Mai aufzuheben, revidierte das Gremium in seiner Sitzung am Dienstagnachmittag nicht, wie der Vorsitzende der Wahlkommission, Bernhard Varga, gegenüber der APA erklärte.

In der Frage, ob auch an der Uni Salzburg die ÖH-Wahl aufgehoben wird, wurde am Dienstag noch keine Entscheidung getroffen. Der Sachverhalt sei dort noch so "mangelhaft", so dass ergänzende Ermittlungen durchgeführt werden müssen, sagte Varga.

Zeit drängt

Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl an der Uni Wien wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt. Varga will das möglichst noch vor Weihnachten erledigen. Ab Zustellung ist dann zwei Wochen Zeit für eine Berufung an die nächsthöhere Instanz, den Wissenschaftsminister. Dieser hat sechs Monate Zeit für seine Entscheidung, gegen die wiederum beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden kann. Sollte niemand gegen den Bescheid der Wahlkommission Berufung einlegen, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden.

Grund für die Wahlaufhebung an der Uni Wien ist Schlamperei beim E-Voting, das bei der ÖH-Wahl 2009 erstmals möglich war. Auf dem elektronischen Stimmzettel war der Listenname der Jungen Europäischen Studenteninitiative (JES) fehlerhaft, es fehlte das Wort "Europäische". Zudem fehlten auf dem Internet-Stimmzettel bei allen Fraktionen die Kurzbezeichnungen.

JES verzichtet auf Einspruch

Kurios dabei ist, dass die JES selbst auf einen Einspruch gegen die Wahl verzichtete. Insgesamt hatte die Bundeswahlkommission 33 Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen zu behandeln.

Bei der ÖH-Wahl an der Uni Wien wurden die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) die stimmenstärkste Fraktion (32,7 Prozent), vor der AktionsGemeinschaft (26,7 Prozent) und dem Verband Sozialistischer StudentInnen Österreichs (VSStÖ) mit 21 Prozent. Von den insgesamt 70.200 Wahlberechtigten gaben 21,5 Prozent ihre Stimme ab. Die Universität Wien entsendet die meisten Mandatare (15) aller Unis in die ÖH-Bundesvertretung.

Bis dato noch keine Wahlwiederholungen

Bisher wurden ÖH-Wahlen zwar bereits aufgehoben. Eine Wiederholung des Urnengangs fand aber bisher noch nicht statt, da aufgrund des Fristenlaufs immer die nächste reguläre Wahl "dazwischenkam".

In einer ersten Reaktion gegenüber ORF.at am Dienstag Abend wertete GRAS-Sprecherin Eva Pentz die Entscheidung als "absoluten Erfolg". Die GRAS möchte das Thema E-Voting vor den Verfassungsgerichtshof bringen. Auch der VSStÖ und der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) hatten sich im Vorfeld der ÖH-Wahl wiederholt gegen E-Voting ausgesprochen. Sie sehen dadurch das freie und geheime Wahlrecht verletzt.

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(APA)

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Forum

 
  • quaxiderfrosch, vor 69 Tagen, 12 Stunden, 20 Minuten

    @rhenus
    Wie man sieht, steigt die Wahlbeteiligung aber gerade nicht durchs E-Voting. Es ist somit (von rechtsstaatlichen Aspekten abgesehen) völlig wurscht, wie die Studenten ihre Interessenvertretung wählen. Solange mehr als 3/4 aller Studenten es nicht für wert befinden, ihre Interessenvertretung zu unterstützen, ist ohnehin alles ein Kasperltheater (siehe zuletzt die Audimax-Besetzung, die losgelöst von jeglichen legitimierten Vertretern abgelaufen ist).

  • schreck, vor 69 Tagen, 12 Stunden, 45 Minuten

    @rhenus: Auch mit E-Voting gibt es auf der Uni Wien eine linke Mehrheit. Trotzdem haben die pösen, pösen Linken Einspruch erhoben, weil E-Voting gegen die Grundsätze einer freien und geheimen Wahl verstösst und somit gegen die Prinzipien des Rechtsstaates verstösst.

  • Dass die ÖH gegen E-voting ist,

    rhenus, vor 69 Tagen, 13 Stunden, 22 Minuten

    ist eh ganz klar. Die sind nämlich nicht daran interessiert, dass die Wahlbeteiligung steigt und dann vielleicht ganz andere Mehrheiten entstehen und so ihre Pfründe in Gefahr bringen!

    • wasteoftime, vor 69 Tagen, 8 Stunden, 58 Minuten

      Sie ist durch das E-Voting nicht gestiegen.

      Bisher gibt es auch keine Studie die einen bleibenden Anstieg einer Wahlbeteiligung durch E-Voting feststellen konnte. Meist flaute sie nach dem Ersteinsatz wieder auf den Urzustand ab, bei der ÖH-Wahl ist sie gleich gar nicht gestiegen.

  • doncervantes, vor 70 Tagen, 1 Stunde, 41 Minuten

    Und es ist auch völlig klar warum die wahlbehörde die wahl gleich aufhebt. die wollen nicht dass das bis zum verfassungsgerichtshof geht weil sie wissen, dass der in seinem urteil dann das e-voting generell als verfassungswidrig erklären wird. das hat der gerichtshof eh schon angedeutet. Die warten schon darauf sich mal mit diesem undig namens e voting befassen zu dürfen.