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E-Mails: Wann der Chef mitlesen darf

14.08.2008|06:00

Der Bund will künftig mehr Zugriffsrechte auf den E-Mail-Verkehr der öffentlich Bediensteten, auch Privatunternehmen kontrollieren immer öfter das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter. Das wirft Grundsatzfragen auf: Ist privates Surfen/Mailen während der Arbeitszeit erlaubt? In welchem Ausmaß? Und vor allem: Wann darf der Chef das kontrollieren?

ORF.at hat bei der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft der Privatangestellten [GPA] nachgefragt.

Dabei zeigt sich, dass sich einige Vorgaben im Gesetz finden, die Formulierungen aber durchaus Handlungsspielraum offen lassen. Denn wieviel privates Surfen im Rahmen einer "maßvollen Nutzung" liegt oder wie viel privates E-Mailen das "übliche Ausmaß" nicht übersteigt, können selbst die Experten nicht beziffern. Hier kommt es immer auf die bisherige Praxis im Unternehmen ["betriebliche Übung"] bzw. individuelle Vereinbarungen an.

Rechtsexperten raten grundsätzlich dazu, Betriebsvereinbarungen mit genauen Richtlinien abzuschließen, damit für beide Parteien klar ist, was noch im Rahmen ist und was nicht. Auch Konsequenzen eines eventuellen Missbrauchs, sowie die besondere Datenschutz-Verantwortung des System-Administrators sollten darin festgelegt sein.

"Dieses Thema ist noch lange nicht ausjudiziert, derzeit sind wir erst in der Phase der Bewusstseinsbildung", erklärt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtexpertin der Arbeiterkammer Wien, im Gespräch mit ORF.at.

Private Nutzung: Ja, aber ...

Derzeit gilt: Wenn nicht ausdrücklich verboten, darf das Büropostfach auch für Privatpost genutzt werden, sofern die Arbeit dadurch nicht vernachlässigt wird. Gleiches gilt für die Abfrage privater Internet-basierter Mailaccounts [GMX, Gmail & Co] sowie privates Surfen am Arbeitsplatz.

Die private Nutzung kann zwar durch ein Verbot vom Chef unterbunden werden - komplett verbieten kann er es trotzdem nicht. "Eine gewisse Kommunikation wie etwa das Online-Erledigen von Behördenwegen, die Vereinbarung eines Arzttermins oder das Organisieren der Kinderbetreuung muss immer gestattet sein", erklärt Thomas Kreiml von der GPA.

Keine Urlaubsfotos am Firmen-PC
Das Speichern privater Dateien wie etwa Urlaubsfotos oder Fun-Mailanhänge ist immer mit Vorsicht zu sehen. "Ich würde es nicht empfehlen, da es auf jeden Fall als Belastung für das System gesehen werden kann. Natürlich kommt es auch hier auf die betriebliche Übung an, aber auch wenn es nicht explizit verboten ist, rate ich davon ab", so die AK-Juristin.

Doch was bedeutet das nun konkret? Sind zehn Minuten Privatnutzung täglich erlaubt? Sprengt eine Stunde pro Tag den Rahmen? Liegt das übliche Ausmaß irgendwo dazwischen oder gar darüber?

Eine genaue Zeitangabe, wie lange man pro Tag/Woche/Monat privat surfen darf, können auch die Experten nicht nennen. Wenn keine anderen Regelungen bestehen, spricht das Gesetz von einem "maßvollen bzw. geringfügigen, die Arbeit nicht schädigenden Ausmaß" - was im Einzelfall stark variieren kann.

Eine US-Studie kam nun zu dem Schluss, dass ein allzu hartes Vorgehen gegen die private Nutzung von Firmenrechnern gar nicht im Interessen der Unternehmen ist. Denn wenn die persönlichen Dinge geklärt seien, könnten sich die Menschen wieder besser auf ihre Arbeit konzentrieren.

Unternehmenspolicy erfragen

Wer nicht weiß, ob es in seinem Unternehmen eine eigene Policy betreff der privaten Netznutzung gibt, kann das beim Betriebsrat, der für die Arbeitnehmer Betriebsvereinbarungen abschließt, oder im Personalbüro erfragen. Entsprechende Hinweise können sich auch im Arbeitsvertrag finden. Gibt es keinen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine derartige Vereinbarung treffen.

Vorsicht bei Individualvereinbarungen
Hier gilt es wachsam zu sein: Oft sind diese "IT-Richtlinien" im allgemeinen Verhaltenskodex versteckt, teilweise kombiniert mit möglichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen. "Wir raten Arbeitnehmern im Zusammenhang mit solchen Verhaltenskodizes dazu, keinerlei Unterschriften zu leisten. Denn oft stellen diese Regelungen die Mitarbeiter schlechter als die Rechtslage. Durch seine Unterschrift akzeptiert der Arbeitnehmer aber diese benachteiligenden Regeln", warnt Kreiml von der GPA.

Wenn nötig, könnten Arbeitnehmer schlicht nur die Übernahme des Verhaltenskodex mit ihrer Unterschrift bestätigen [z. B. "Entgegengenommen am …"]. Um seinen Einzelvertag prüfen zu lassen, könne man sich an die Gewerkschaft wenden.

Mitarbeiterüberwachung nicht erlaubt
Grundsätzlich darf der Chef die Postfächer und das Surfverhalten der Mitarbeiter nicht mittels technischer Systeme automatisch kontrollieren. Es sei denn der Betriebsrat oder man selbst hat dem zugestimmt.

Für E-Mails gilt das Briefgeheimnis
E-Mails sind elektronische Post, demnach wie traditionelle Poststücke zu behandeln und unterliegen in einem vergleichbaren Umfang dem Briefgeheimnis.

Admins an Datenschutzregeln gebunden

Das müssen auch die Systemadministratoren einhalten, sonst könnte dies für sie rechtliche Schwierigkeiten bedeuten. Denn alle Maßnahmen des Zugriffs auf die Postfächer von Mitarbeitern durch Systemadministratoren unterliegen denselben Bestimmungen, die auch für das Lesen von E-Mails durch Vorgesetzte gelten.

Etwaige Hinweise auf den übermäßigen Privatgebrauch kann der Vorgesetzte daher nur aus seiner eigenen Beobachtung bzw. Hinweisen von Kollegen erhalten.

Im Falle eines Verdachts auf den übermäßigen Privatgebrauch gibt es keine klaren Vorgaben, was erlaubt ist. Laut AK geht man jedoch grundsätzlich davon aus, dass der Chef wenn, dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates temporär im Falle von E-Mails die Empfänger der elektronischen Post, nicht aber den Inhalt einsehen darf.

Vorgehen im Missbrauchsfall

Liegt ein Missbrauch vor, muss der Chef den Mitarbeiter zuerst abmahnen, bei neuerlichem Verstoß kann das Dienstverhältnis sofort beendet werden.

[futurezone | Beate Macura]

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Forum

 
  • hier ist z.B., was chefs so bei der überwachung von...

    mandark, vor 543 Tagen, 21 Stunden, 18 Minuten

    ...IT-büros mitbekommen::

    http://www.thewebsiteisdown.com :D

    • hitcher, vor 543 Tagen, 4 Stunden, 59 Minuten

      na ich weiss nicht, ...

      Der Chef ist ja der mit dem Penis-Piktrogramm-Bildschirmhintergrund, der in jeder Beziehung total auf der Seife steht. ;-)

  • zum Loblied auf die Leistungen

    derösterreicher, vor 544 Tagen, 2 Stunden, 7 Minuten

    der AK und Gewerkschaften: das ganze Herumeiern um was ich als AN alles tun können muss ist wertlos.
    Der Chef sitzt am längeren Ast.
    Und wenn er nicht will, kann ich mir aussuchen ob ich auch nicht will oder zur nächsten Firma gehe/gegangen werde.

    Die AK und Gewerkschaft unternimmt sowieso nur dann etwas, wenn der Fall von vorne herein klar ist. Und sonst stehst im Regen.

    • hitcher, vor 544 Tagen, 1 Stunde, 9 Minuten

      so wie bei Lidl, wo den Mitarbeitern schon morgens beim Betreten des Geschäftes die Handtasche durchsucht wird, und die den ganzen Tag lang von Privatdetektiven überwacht und auch tw. falsch bewertet werden. Dann, falls sie sich gewerkschaftlich organisieren, werden sie rausgemobbt, oder ihnen wird ein Diebstahl oder dgl. angehängt.
      Deshalb müssen die Rechte der Arbeitnehmer geschützt und verteidigt werden, sonst kann jeder "chef" machen was er will, und die Mitarbeiter ausbeuten und um ihr rechtmässiges Geld betrügen. (zB. Abfertigung)

  • Generell

    thepianoplayer, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 33 Minuten

    hat man in einer halbwegs vernünftigen Firma ohnehin gewisse Freiräume, weil sich der Arbeitgeber denkt, ist der Mitarbeiter bestens motiviert, ist auch die Arbeitsleistung OK. Es wird wohl kaum alles auf Punkt und Beistrich kontrolliert werden.
    Dumm wird es nur, wenn Kollegen diese Freiheiten übergebührlich strapazieren oder als Argumentationsgründe zum gegenseitigen Mobbing verwenden.

    In Firmen, wo wirklich pedantisch auf 100% Produktivität kontrolliert wird und der Chef mit der Stoppuhr daneben steht, herrscht ohnehin kein gutes Betriebsklima, und so oder so wird man dort eh nicht alt. Entweder geht man irgendwann freiwillig oder man wird beim geringsten Geschäftseinbruch sofort wegrationalisiert. Meistens halten sich solche Firmen auch nicht lange und haben auch nach außen nicht gerade die beste Reputation.

    • An den klavierspieler:

      tomtiger, vor 544 Tagen, 8 Stunden, 43 Minuten

      Da gebe ich Dir zu 100% Recht.

      Hier geht es aber darum, welche Mindestrechte und Mindestpflichten Mitarbeiter und Dienstgeber haben.

      Ein weiteres Problem ist das Arbeitsrecht. Denn Freiräume, Freiheiten, die der Dienstgeber den Angestellten einräumt, werden rasch zu einem Recht der Mitarbeiter!

      Wenn Du als Chef beispielsweise Deinen Mitarbeitern sagst "wenn am Freitag alles erledigt ist könnt Ihr auch eine Stunde früher Feierabend machen", und das geht ein halbes Jahr gut, dann ist auf einmal mehr zu tun, kannst Du nicht mehr sagen "Leute, wenn die Arbeit übers Wochenende liegenbleibt geht das nicht, dann könnt Ihr halt nicht früher gehen". Denn Dein Akt des "Freiraumeinräumens" bewirkt ein Recht Deiner Mitarbeiter, rechtlich gesehen hast Du Ihnen eine Lohnerhöhung/Arbeitszeitverkürzung zugestanden, und mußt jetzt für diese eine Stunde Überstunden zahlen, wenn es nötig ist.

      Das ist im Arbeitsrecht so festgelegt.

      Analog, wenn Du den Mitarbeitern einmal die Internetnutzung für Privates zugestehst, haben sie ein Recht darauf. Dieses Recht kannst Du ihnen nicht mehr wegnehmen, sie können eigentlich auch nicht freiwillig darauf verzichten.

  • Wieso muss man gewisse private Dinge im Netz

    egozentrum, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 58 Minuten

    erledigen dürfen? Wenn ich keinen Computer Arbeitsplatz habe, muss mir auch nicht mein Chef einen PC für private Behördengänge borgen, oder?

    • Aber er hat Dir freizugeben,

      tomtiger, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 50 Minuten

      um diverse Behördenwege zu erledigen. Auch hast Du das Recht, mit Gewerkschaft oder AK zu telefonieren.

      Genau hier liegt die Problematik der Argumentation der AK, (fast) alles, was über das Internet geht ist zeitunabhängig, deshalb macht man es ja. Das bedeutet, es gibt keine Berechtigung, während der Arbeitszeit Onlinebehördenwege zu erledigen, weil man das eben auch in der Freizeit machen kann.

    • Seh ich genauso.

      egozentrum, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 49 Minuten

    • thepianoplayer, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 49 Minuten

      Wenn man keinen eigenen Computer hat, aber dafür ein Telefon, dann erledigt man private Dinge eben übers Telefon. Während der Arbeitszeit häufiges privates Telefonieren oder Angerufen werden sind ja die nächsten Punkte auf der Hitliste paranoider Personalisten. Der böse Blick ist Dir jedenfalls garantiert.

    • manche (Beamte) surfen

      doofman, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 42 Minuten

      den ganzen Tag , manche Chefs suchen nur Anlass zum Nörgeln ... oder einen Kündigungsgrund. Das "Maß der Dinge" liegt irgendwo dazwischen ...

    • An den klavierspieler:

      tomtiger, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 39 Minuten

      Da gibt es Internetcafes.

      Im Übrigen wird wohl niemand etwas dagegen haben, wenn Du einmal im Monat etwas telefonisch erledigst. Die tägliche private Nutzung ist da was anderes.

    • hitcher, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 39 Minuten

      die E-mail ist aber schnell, dh. die kann in 5 Minuten schon beim Empfänger sein.
      Wenn man jetzt das Mail-Programm alle 5 Minuten das (private) Postfach checken lässt, könnte man damit auch zeitgerecht mit zB. den älteren Kindern zuhause kommunizieren und Anweisungen (Einkaufszettel, Blumen giesen, Fenster schliessen, etc.) geben. Weil die sowieso immer vor dem Computer hocken, kommt die Nachricht sicher schnell an.
      Auch ein Brief an Behörden, udgl. kann so schnell, vielleicht sogar schon am selben Tag beantwortet werden.

    • @ tomtiger

      thepianoplayer, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 28 Minuten

      Von einmal im Monat rede ich ja nicht. Aber private Telefongespräche täglich zwischen 10 und 11 Uhr, der Postweg, der auf einmal zwei Stunden dauert, private ach-so-lustige Powerpoint-Präsentationen, die man sich gegenseitig zeigt, das Malbuch für die Kinder daheim am Firmenkopierer kopieren, ... - all das kann auf Dauer gefährlich werden.

    • An hitcher:

      tomtiger, vor 544 Tagen, 8 Stunden, 57 Minuten

      Und genau das ist illegitim! Das geht in Ordnung, wenn man Portier ist, und ohnehin den ganzen Tag nix tut (und eigentlich rationalisiert gehört).

      Als Büroangestellter hast Du Dich auf die Firma zu konzentrieren, und nicht den ganzen Tag von der Familie zu träumen, wenn Du das willst, bleib daheim.

      Privatangelegenheiten sind im Büro dann legitim, wenn es etwas *Wichtiges* gibt. Nicht um Alltägliches zu erledigen.

    • An den klavierspieler:

      tomtiger, vor 544 Tagen, 8 Stunden, 56 Minuten

      Was Du da beschreibst nennt sich "Arbeitsverweigerung" und ist ein Entlassungsgrund.

    • @ tomtiger

      thepianoplayer, vor 544 Tagen, 3 Stunden, 51 Minuten

      Die von mir zitierten Beispiele sind Realität - habe ich im Staatsdienst erlebt: Der Postweg, der nahtlos in die Mittagspause überging. Das Schoßhündchen von daheim im Körbchen unterm Schreibtisch - natürlich musste das Tier öfters Gassi gehen. Vom Urlaub drei Tage zurück und schon wieder 14 Tage in Krankenstand. Und, und, und.

  • Keinen privaten Datenverkehr am Arbeitsplatz PC!!!

    meinermeinung, vor 544 Tagen, 10 Stunden, 1 Minute

    Ich erledige sämtliche private Kommunikation über meinen eigenen Laptop mit meinem eigenen Funkmodem... Somit geht's den Chef genau gar nix an... maximal die Dauer kann er beeinflussen... und wenn's mir halt zu blöd wird, hau ich den Krempel einfach hin, bin ja niemandes Arbeits-Sklave!

    • thepianoplayer, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 52 Minuten

      Da könnte man Dir aber vorwerfen, dass Du private Dinge nebenbei machst, die Deine Produktivität mindern, für die Du eigentlich bezahlt wirst. Also wird man Dich *beobachten*, Dich einer Effizienzanalyse unterziehen. Wenn Du schlau bist, erledigst Du private Dinge nur noch in der Mittagspause. Ansonsten könnte es einmal passieren, dass Du zu einem *Einzelgespäch* im Beisein von Personalchef & Co gebeten wirst...

    • Ja na klar,

      egozentrum, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 50 Minuten

      und meine private Playstation geht den Chef auch nix an, meine Bücher die ich während der Arbeit lese habn ihn nicht zu interessieren, genausowenig wie die Telefonate die ich eh von meinem Privattelefon führe...

    • thepianoplayer, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 42 Minuten

      Falsch: Es geht um die Tätigkeit an sich, nicht um die in Deinem Eigentum befindlichen technischen Hilfsmittel / Gegenstände. Während Deiner Arbeitszeit hast Du primär für die Firma zu arbeiten und nicht private Tätigkeiten zu erledigen. So steht's zumindest auf dem Papier.

    • @egozentrum

      kaffeetante, vor 544 Tagen, 6 Stunden, 45 Minuten

      Da hast du Recht, die Bücher gehen ihn nichts an aber es geht ihn an was du in der Arbeitszeit machst. Immerhin bezahlt er dich ja für deine Produktivität. Stell dir vor du sitzt in einem Café und muss den Kaffee zahlen den du nie bekommen hast...
      das kommt aufs Gleiche.

    • dadude, vor 544 Tagen, 4 Stunden, 11 Minuten

      wenn dein chef dir sagt, dur darfst privat nur das nötigste erledigt werden, kann dein modem privat sein, solange es will.

      und bezügl. "alles gleich hinschmeissen" nehm ich an, du reisst das maul weit auf ;)

  • Realität

    thepianoplayer, vor 544 Tagen, 10 Stunden, 19 Minuten

    Die Realität sieht leider so aus, dass Admins gerne per Remote Access nachschauen, was Person XY gerade so macht; es gibt auch nichts Lustigeres in der Admin-Schar im RZ, wenn man sich im Fenster den Desktop der Sekretärin Z anzeigen lässt und dabei laut ihre Mausbewegungen und Menü-Klicks kommentiert ("..die fahrt wie der Schas auf der Reiter mit ihrer Maus herum ...").
    Ebenso beliebt in der Kollegenschaft im Sekretariat: Kollege A spielt gelangweilt Solitär während Kollege B am Nebentisch die internationale Korrespondenz erledigt und dabei mehrmals im Online Wörterbuch leo.org nachsieht; als Dank dafür muss sich er sich dann von A sagen lassen, er würde so oft privat im Internet surfen bzw. das häufige Nachschlagen wäre ein Indiz für geringere Fremdsprachenkenntnisse. Zur Steigerung würde dies dann auch vor dem gemeinsamen Vorgesetzten so geschildert werden - obwohl eigentlich Person A die faule Nuss ist.

  • Ich bei Müllafuhr arbeiten

    frankie10, vor 544 Tagen, 10 Stunden, 20 Minuten

    habe mehl nur in küche

  • keine kontrolle

    dawahnsinn, vor 544 Tagen, 11 Stunden, 15 Minuten

    Bei uns in der Firma gibt es eine andere Philosophie. Da wir an Projekten arbeiten, zählt nur das Ergebnis. Es kontrolliert niemand ob wer im Inet surft usw. oder wie und wann er die Arbeit macht. Am Ende des Monats oder zur Projektsabgabe muss alles erledigt sein und passen - und so war es bis jetzt auch immer.

    • @dawahnsinn

      hefeweissbier, vor 544 Tagen, 10 Stunden, 19 Minuten

      Richtig, so ist das im Projektgeschäft.
      Manche Angestellte im Verkauf oder Beamte können sich das gar nicht vorstellen. Denen kann man das erklären, aber sie kapieren es nicht.

    • @hefeweissbier

      jalapeno, vor 544 Tagen, 10 Stunden, 17 Minuten

      das musst du zuerst mal dem chef in einem öffentlichen betrieb erklären! z.b., dass die leistung und das ergebnis zählen - ich wünsch dir viel glück! *g

  • otsch, vor 544 Tagen, 11 Stunden, 24 Minuten

    Mir ist unverständlich, warum der ORF sich darüber bei der Kammer und bei der Gewerkschaft erkundigt. Wieweit ein Angestellter das Internet privat nutzen darf kann immer nur mit dem direkten Chef oder Geschäftsführer vereinbart werden. Zustehen als Recht tut es ihm sicher nicht.

    • hitcher, vor 544 Tagen, 11 Stunden, 21 Minuten

      genau, weil ein Angestellter hat überhaupt keine Rechte auf Privatsphäre. Ist quasi ein Arbeitssklave solange der in der Firma ist.

    • An hitcher:

      tomtiger, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 53 Minuten

      Wir reden hier aber nicht gerade von Privatsphäre.

      Und nicht nur im Büro bist Du Arbeitssklave Dein Chef hat sogar ein Recht darauf, daß Du Dich in Deiner Freizeit ausruhst, und nicht arbeitest, damit Du im Betrieb fit bist.

      Lediglich seine Kontrollmöglichkeiten sind Durch Dein Recht auf Privatsphäre eingeschränkt, diese beiden Punkte darfst Du nicht verwechseln.

      Dein Chef hat zwar kein Recht, Dich täglich einer Leibesvisitation zu unterziehen, daraus kannst Du aber kein Recht ableiten, aus dem Büro etwas zu klauen. Dein Chef hat aber wohl ein Recht, im Unternehmen eine Inventur zu machen, und Dich zur Rede zu stellen, wenn was fehlt.

      Er darf Dich nicht (so ohne weiteres) videoüberwachen, aber er darf eine Liste führen, wie viel Papier Du verbrauchst, und das mit den Zählerständen von Drucker, Fax und Kopierer abgleichen, und Dich zur Rede stellen, wenn Du z.B. im Monat tausend Blatt mehr verbrauchst, als die Zählerstände ausmachen. Klar, 1.000 Blatt Papier kosten "nur" 5 Euro, Peanuts, gehören aber trotzdem nicht Dir.

    • hitcher, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 49 Minuten

      war ja auch sarkastisch gemeint.

  • Kosten/Nutzen und Chef Philsophie...

    justchris, vor 544 Tagen, 11 Stunden, 31 Minuten

    ...wenn ich überlege, dass eine Horde Admins (je nach MA Anzahl) den ganzen Tag damit beschäftigt ist, private Mails von Mitarbeitern zu lesen, dann frage ich mich, was das bringen soll.

    Die meist teure MA Ressource "Administrator" damit zu vergeuden Surf- und Mailverhalten zu analysieren kostet alleine schon mehr, als die 1h zuviel Privatnutzung im Net pro Tag und MA!

    Weiters ist ein MA, der seine Aufgaben ständig in Time und in Budget erledigen kann ein wertvoller und guter MA! Sollte er das trotz 4h Surfen pro Tag schaffen, dann ist er entweder schwer unterfordert und man kann überlegen ihm einen höheren Posten zu geben - oder es soll halt sein Geheimnis bleiben! Schafft er nie sein Pensum, dann ist es mir auch egal, ob er nie rauchen und nie surfen geht, sondern nur Löcher in die Luft starrt, Däumchen dreht oder einfach die Skills nicht hat obwohl er eh nie private Dinge macht!!!!

    Denkt praktisch: wenn ihr euer Auto repariert und ein Mechhaniker bracht dafür 4 Stunden - während ein anderer es in 2h schafft, zu welchem geht ihr?? Und dann ist es auch egal, wenn der andere 30min mit rauchen...

    • Ich gehe zu dem Mechaniker,

      tomtiger, vor 544 Tagen, 10 Stunden, 44 Minuten

      bei dem ich weniger für die selbe Leistung zahle.

    • Das ist so auch nicht korrekt.

      tomtiger, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 46 Minuten

      Denn wenn der Mitarbeiter die Aufgaben nicht termingerecht schafft, muß sich der Arbeitgeber darum kümmern, daß die Arbeit erledigt wird, nicht der Mitarbeiter.

      Der Mitarbeiter hat nach besten Kräften während der ganzen Arbeitszeit zu Arbeiten.

    • Klo gehen und Schneuzen

      doofman, vor 544 Tagen, 9 Stunden, 31 Minuten

      dürfen aber schon sein ...