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Google antwortet EU-Datenschützern

09.09.2008|09:34

In seinem 20-seitigen Schreiben erklärt Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer den EU-Datenschützern höflich, aber bestimmt, dass sie für Google überhaupt nicht zuständig seien. Die eigentliche Datenverarbeitung finde nämlich in den USA statt. Als Zeichen guten Willens halbiert Google die Speicherfrist der IP-Adressen seiner Nutzer auf neun Monate. Ansonsten bewegt sich der Konzern kaum.

Wie Fleischer im offiziellen Google-Weblog und in einem Schreiben an die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschützer am Dienstag mitgeteilt hat, wird Google ab sofort die in seinen Systemen gespeicherten IP-Adressen seiner User nach neun Monaten anonymisieren. Bisher speicherte der Suchmaschinengigant die IP-Adressen der Nutzer 18 Monate lang.

Fleischer hatte bisher behauptet, diese lange Speicherdauer sei nötig, um die Funktionsweise der Google-Systeme zu verbessern. Auch in der neuen Mitteilung beschwert er sich über den "Verlust an Qualität und Sicherheit", den die Verkürzung der Speicherfrist bringen würde.

Datenschützer hatten die lange Speicherfrist für die IP-Adressen bei Google stets kritisiert. Für den Betrieb einer Suchmaschine ist es keineswegs notwendig, die IP-Adressen der User zu speichern, wie etwa die deutsche Metasuchmaschine MetaGer beweist. Anders als der US-Suchanbieter Ask.com bietet Google den Nutzern auch keine Möglichkeit, die eigenen Spuren im System selbst zu löschen.

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Streit über die IP-Adressen

Im April hatten die Datenschützer ein kritisches Positionspapier zu Google veröffentlicht. EU-Datenschützer hatten, beispielsweise anlässlich einer Anhörung im EU-Parlament im Jänner 2008 zum Thema Google, auch immer wieder kritisiert, dass der Suchmaschinenbetreiber die IP-Adressen seiner Nutzer nicht als personenbezogene Daten betrachtet.

Genau diese Auffassung hat Google Anfang Juli im Prozess, den der US-Medienkonzern Viacom gegen die Google-Tochter YouTube führt, in arge Bedrängnis gebracht. Ein New Yorker Gericht zwang Google, die IP-Adressen seiner User an Viacom herauszugeben - diese seien ja schließlich keine schützenswerten personenbezogenen Daten. Viacom und Google, die beide das Vertrauen ihrer Kunden zu verlieren hatten, einigten sich schließlich auf die Anonymisierung der übertragenen Logfiles.

Das Schreiben an die Datenschützer

In seinem 20-seitigen Schreiben an die EU-Datenschützer schlägt Google vor, den irischen Datenschutzbeaufttragten Billy Hawkes als Schnittstelle zu den anderen EU-Datenschützern zu benutzen. Google hat sein EU-Hauptquartier in Irland und unterhält dort auch seine größte Niederlassung - und hat entsprechendes politisches Gewicht. Man könne sich schließlich nicht ständig mit 30 verschiedenen Datenschutzbeauftragten abstimmen, heißt es in dem Schreiben.

Als Zeichen der Kooperationsbereitschaft sieht Google seine Verkürzung der Speicherfrist für IP-Adressen seiner User sowie die Platzierung eines Links zur Datenschutzerklärung auf seiner Startseite. Um seine Dienste finanzieren zu können, sei Google allerdings darauf angewiesen, Daten seiner User zu sammeln, um Geld über Werbung hereinholen zu können.

Die EU-Datenschützer haben in ihrem Positionspapier vom April Google auch als Inhalteanbieter bezeichnet. Google weist das zurück, man sei ein reiner Diensteanbieter und werte nur "automatisch und algorithmisch die Inhalte aus, die andere publiziert haben".

Dem IP-Problem ausgewichen

Das Problem, ob IP-Adressen nun persönliche Daten seien, umtänzelt Fleischer allerdings nur. "Google war schon immer der Ansicht, dass IP-Adressen als vertrauliche Informationen betrachtet werden sollten, die Schutz verdienen", schreibt Fleischer. Man behandle bei Google die IP-Adressen mit "größtmöglicher Sorgfalt". Ob sie nun aber persönliche Daten seien oder nicht, das müsse man im Rahmen einer tiefgehenden rechtlichen Analyse klären.

Fleischer wirft den Datenschützern "Schwarz-Weiß-Denken" vor, wenn sie darauf bestünden, dass IP-Adressen immer persönliche Daten seien. Das seien sie nur, wenn sie mit anderen Daten wie der Nutzeradresse verknüpft seien. Diese Rechtsmeinung taucht übrigens auch in den Amendments des konservativen britischen EU-Abgeordneten Malcolm Harbour zum Telekompaket auf.

EU nicht zuständig

Weiters sieht sich Google als US-Anbieter, der dem Safe-Harbour-Agreement zwischen der EU und den USA unterliege. Diesem Abkommen zufolge ist es Google erlaubt, in seinen US-Rechenzentren die Daten von EU-Bürgern zu verarbeiten. Zentraler Datenverarbeiter und Ansprechpartner sei damit die US-Zentrale von Google.

Google teilt den EU-Datenschützern in dem Abschnitt zur Anwendbarkeit der EG-Datenschutzrichtlinie 94/46/EC durch die Blume mit, dass sie eigentlich gar nicht zuständig seien. Schließlich würden die lokalen Niederlassungen von Google in der EU, etwa die Serverfarmen, nur Daten speichern, diese aber nicht verarbeiten. Auch würden die lokalen Niederlassungen nur Werbung verkaufen, diese aber nicht mit persönlichen Daten verknüpfen und an den Mann bringen. Verarbeitet würden die Daten nur von Google Inc. - in den Vereinigten Staaten.

Der Schlüsselsatz: "Da die EU-Niederlassungen von Google nicht die persönlichen Daten aus den EU-Datencentern von Google kontrollieren und diese von einer anderen Niederlassung aus - wie Google Inc. - gesteuert werden, welche festlegt, wie die Nutzerdaten verarbeitet werden, gelten die EU-Datenschutzgesetze nicht für die Niederlassungen in den EU-Staaten." Man werde sich dennoch an die Datenschutzregeln der EU halten.

Die Vorratsdatenspeicherung

Was die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angeht, die auch E-Mail-Zugangsprotokolle betrifft, so schreibt Google, es sei "fraglich", ob Googles Webmail-Dienst Gmail als elektronischer Kommunikationsdienst im Sinne der Richtlinie gelte.

Protokolle von Suchabfragen seien nicht Gegenstand der Data-Retention-Richtlinie. Hier sei man sich mit den Datenschützern einig.

Die Werbung

Fleischer schreibt, Google würde einen "minimalen" Satz von persönlichen Daten für seine Werbedienste benötigen. Beispielsweise würde man Geolocation-Daten nutzen, um Anzeigen passend zum Aufenthaltsort des Users anzeigen zu können - eine Funktion, die mit Googles Mobiltelefonsystem Android erst richtig interessant werden wird.

Um Klickbetrug zu vermeiden und die richtigen Anzeigen an die User schicken zu können, sei man darauf angewiesen, ausreichend viele Nutzerdaten speichern und verarbeiten zu können.

Die Logdateien der Suchsysteme würden auch dazu verwendet werden, um Phishing-Attacken, Spam und andere Bedrohungen zu analysieren.

Fleischer schließt damit, dass Google auf das Vertrauen seiner Anwender angewiesen sei. Man werde daher weiter mit den Datenschützern diskutieren, um die richtige Balance zwischen Datenschutz und Datenverarbeitung zu finden. Man hoffe darauf, dass die Artikel-29-Gruppe Googles Maßnahmen als Beitrag zur Datenschutzdebatte im Internet zu schätzen wisse.

[futurezone | Günter Hack]

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Forum

 
  • Datenschutz

    greg79, vor 557 Tagen, 19 Stunden, 18 Minuten

    Man sollte zuerst einmal damit beginnen (den Usern entsprechende Basiskompetenzen zu vermitteln), seine eigenen Daten zu schützen. Accounts bei GMail, YouTube, Flickr, MySpace, StudiVZ und das ganze vielleicht noch im Google Chrome genutzt, sind diesem Schutz nicht gerade dienlich. Zusätzlich kann jeder quasi mit einem Klick entsprechende Datenklau-Scripts deaktivieren, kann zu Anonymisierungsproxies greifen und ganz einfach mit entsprechendem Problembewusstsein durchs Web surfen. Zu allererst. DANN, würde ich sagen, darf man weiter jammern.

  • es wird Zeit

    scioutnescio, vor 558 Tagen, 4 Stunden, 4 Minuten

    dass die freundlichen WebSite BetreiberInnen Google Analytics eliminieren -

    die liefern nämlich einen Teil der Daten in die USA, die dann die europäischen Datenschützer nichts mehr angehen -

    • Das machen die Fluglinien und Banken auch,

      tomtiger, vor 558 Tagen, 3 Stunden, 14 Minuten

      ohne, daß die EU Datenschützer da was dran finden.

      Das ist eine simple PR Aktion, damit den kleinen Leuten vorgegaukelt wird, die Datenschützer würden tatsächlich etwas anderes tun, als zu allem nur ja und amen zu sagen.

      Die kleinen Leute auf der Straße sollen davon abgelenkt werden, daß diese Datenschützer weder uns noch unsere Daten schützen - die schützen bestenfalls ihr eigenes Einkommen!

  • "Geolocation-Daten"

    herrk, vor 558 Tagen, 4 Stunden, 10 Minuten

    "...eine Funktion, die mit Googles Mobiltelefonsystem Android erst richtig interessant werden wird..." - da läft es mir jetzt allerdings wirklich kalt den rücken runter...

  • @ ldir

    dieflottelotte, vor 558 Tagen, 4 Stunden, 52 Minuten

    tut zwar im prinzip nichts zur sache, aber die piraten die du meinst sind in schweden und nicht in finnland.

    • genau...

      wasteoftime, vor 558 Tagen, 3 Stunden, 38 Minuten

      IKEA Boy.

    • Stimmt...

      ldir, vor 558 Tagen, 1 Stunde, 54 Minuten

      Mea culpa!

  • Welch ein Hohn!

    thepianoplayer, vor 558 Tagen, 4 Stunden, 54 Minuten

    Die IP sei keine personenbezogene Information? - Bitte, im Zeitalter von Breitbandinternet geht der Trend zur statischen IP. Also könnte man mit entspr. Equipment sehr wohl den betroffenen Computerarbeitsplatz ausfindig machen. Und selbst wenn man den Benutzerkreis auf ein Firmennetzwerk eingrenzen kann: Ein paar scharfe Anwaltsbriefe von Big Brother in Kombination mit vorauseilendem Gehorsam irgendwelcher Fachidioten - und schon ist für den betroffenen Endbenutzer die Katastrophe perfekt.

    Daher: Selber schuld, wenn man G. zuviel Privates in den Rachen stopft. So, und jetzt schalte ich auf meinen Proxy wieder um. Sicher ist sicher.

    • selbst

      kronmasta, vor 558 Tagen, 4 Stunden, 35 Minuten

      mit dynamischer ip-adresse hilft dir alles nix, stichwort cookies

    • in beiden Fällen braucht man den Provider

      0ttod0, vor 558 Tagen, 4 Stunden, 31 Minuten

      nur kann sich der bei einer dynamischen IP-Adresse jederzeit auf den Standpunkt stellen, dass er selbst nicht mehr weiss, welcher Benutzer am 24.7. um 15:22 die IP-Adresse hatte.

    • Welche Katastrophe bitte?

      tomtiger, vor 558 Tagen, 3 Stunden, 43 Minuten

      Keine Sau interessiert sich für eine IP Adresse! Ausser derjenige hat Dreck am Stecken. Und der Datenbestand ist zwar so, daß man theoretisch von einer IP Adresse auf einen Menschen kommen kann, aber noch nicht gscheit umgekehrt.

      Die Gefahr beginnt dort, wo man bei Google anruft und sagt "Der Herr Maier will bei uns einen Job, geben sie uns mal ein Persönlichkeitsprofil.". Und davon sind wir noch weit, weit entfernt.

    • An Otto:

      tomtiger, vor 558 Tagen, 3 Stunden, 33 Minuten

      Der Provider kann alles, was er will, er kann auch jede Auskunft über statische IPs verweigern. Er muß halt mit den Konsequenzen leben.

      Wenn ein Provider behauptet, er wüsste nicht, wer am 24.07. (welches Jahr) um 15:22 (MESZ?) die IP Adresse X hatte, brennt er wie ein Luster. Er muß den Zugriff auf personenbezogene Daten - wie die Anmeldedaten eines Benutzers - protokollieren. Sonst kostet das 18.500 Euro. Ob pro Kunde, pro Tag, pro Kunde und Tag, wird dann das Gericht entscheiden.

      Das hier noch nie geklagt wurde, liegt an der Blödheit der Musikmafia, denn ausser dem Geschädigten kann nur die DSK klagen. Und die wollen ja partout Gesetzgeber spielen anstatt ihren Pflichten, den Gesetzen zum Durchsatz zu verhelfen, nachkommen.

      Wäre die Musikmafia schlau, würde sie ihren Mitarbeitern bei jedem Provider Kundenkonti einrichten, und sollte ein Provider behaupten, er könne dies nicht mehr nachvollziehen, klagen die Kunden - also die Mitarbeiter, die bei dem Provider Kunden sind. Und schon zahlt sich der Provider dumm und dämlich. Sollte er jemals in Zukunft behaupten, er habe die Daten nicht mehr, zahlt er für die ganze Zeit vom Urteil bis zum neuerlichen Verstoß!

    • Tomtiger - Das ist schwachsinn

      max7c, vor 558 Tagen, 2 Stunden, 7 Minuten

      Laut DSG dürfen die Provider Pesonenbezogene Daten (worunter auch die verwendete IP Adresse fällt) nur zur verechnungszwecken innerhalb der Einspruchsfrist (afaik 6 Monate Speichern).
      Bei Flat Tarifen sind solche Daten zu verrechnungszwecken nicht notwendig und _dürfen_vom_gesetz_her_nicht_gespeichert_werden_.
      (mit der VDS wird natürlich alles anders)

    • An max7c:

      tomtiger, vor 558 Tagen, 28 Minuten

      Unsinn! Der Blödsinn wird nicht korrekter, wenn man ihn immer und immer wieder aufsagt.

      §14 (2) 7. DSG 2000:

      "7. Protokoll zu führen, damit tatsächlich durchgeführte Verwendungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, im Hinblick auf ihre Zulässigkeit im notwendigen Ausmaß nachvollzogen werden können,"

      Das ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen. Darüber hinaus kommt der komplette §14 zur Anwendung. "(1) Für alle Organisationseinheiten eines Auftraggebers oder Dienstleisters, die Daten verwenden, sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen.".

      Es ist jeder Zugriff zu protokollieren, und entsprechende Logdateien zu führen, die darüber hinaus so ausgeführt werden müssen, daß sie vor Manipulationen sicher sind.

      Ist so, war immer so, wird immer so sein.

      Die VDS trifft hier lediglich konkretere Definitionen, als das DSG, das hier etwas schwammig ist: "Dabei ist je nach der Art der verwendeten Daten und nach Umfang und Zweck der Verwendung sowie unter Bedachtnahme auf den Stand der technischen Möglichkeiten und auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit sicherzustellen, ...".

    • k, war nicht das DSG sonder das TKG

      max7c, vor 558 Tagen, 1 Minute

      § 99. (1) Verkehrsdaten dürfen außer in den gesetzlich geregelten Fällen nicht gespeichert werden und sind vom Betreiber nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen oder zu anonymisieren.
      (2) Sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten, einschließlich der Entgelte für Zusammenschaltungen, erforderlich ist, hat der Betreiber Verkehrsdaten bis zum Ablauf jener Frist zu speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann.
      (http://www.rtr.at/de/tk/TKG2003#p99)

      Die von dir Zitierten Ausschnitte betreffen imho die Verwendung von Daten.

    • An max7c:

      tomtiger, vor 557 Tagen, 21 Stunden, 48 Minuten

      Naja, das DSG wäre eben ein solcher "gesetzlich geregelter Fall".

      "Verwendung" im Sinne des DSG (ist irgendwo am Anfang in den Begriffsbestimmungen definiert) ist alles, was man mit Daten machen kann. Der Zugriff auf Daten zur Authentifizierung ist in jedem Fall eine Verwendung.

      Darüber hinaus definiert das DSG, daß alle Daten benutz werden dürfen, die der Betreiber braucht, um seinen Dienst durchzuführen. Hier gehen allgemeine Sorgfaltspflichten eines Gewerbetreibenden vor. Sicherheit geht vor.

      Wir Unixer haben die Logdateien ja ursprünglich nicht aus Jux und Dollerei erfunden, sondern als Monitoring und Recherchetool. Es wäre unseriös, die Logs nicht zu führen, da kann man ja gleich Windows nutzen. Die Logdateien sind Mittel der Sicherheit im Sinne des DSG und müssen verfügbar sein!

      Das DSG steht über dem TKG. Das TKG hängt da zu sehr an der alten Sprachtelefonie, diese Regelungen waren nie (!) auf Datenverbindungen anzuwänden.

      Ist Dir darüberhinaus klar, daß der §99 eine Speicherung von mindestens 3 Jahren erlaubt (Verjährungsfrist einer Forderung)? "Rechtlich angefochten werden können" Rechnungen 3 Jahre lang. Mindestens.

    • Tomtiger

      max7c, vor 557 Tagen, 18 Stunden, 51 Minuten

      Das TKG regelt welche Daten wofür gespeichert werden dürfen und welche nicht, und das DSG wie mit den gespeicherten Daten umgegangen werden muss.
      (DSG und TKG schließen einander nicht aus - alles klar?)

      Jedenfalls hab ich keine Lust mehr auf dich und deine Merk- bzw Denkresistenz, wir führen diese "Diskussion" schließlich nicht zum erstenmal und ich hab keine Lust deine Ergüsse hier ständig zu wiederlegen.

    • An Max:

      tomtiger, vor 557 Tagen, 18 Stunden, 7 Minuten

      Ja klar, lies halt Gesetze, und lerne sie zu verstehen! Das hat nix mit Denken zu tun.

      Das DSG regelt, welche Daten wofür gespeichert werden dürfen.

      Das TKG ist eine Rechtsnorm, die - wie der Name schon sagt - Regelungen für die Telekommunikation beinhaltet. Im Bereich des Datenschutzes, den es tatsächlich nur am Rande streift, ist es als Subnorm zum DSG zu sehen. Lies Dir mal den §1 TKG durch, "Zweck"!

      Solange Du nicht die Rechtsnormen liest, werden wir noch häufiger darüber diskutieren!

  • Wenn ich mir anschau...

    enemy1, vor 558 Tagen, 4 Stunden, 58 Minuten

    ..wieviele meiner Kontakte GoogleMail nutzen - und mich immer wieder nerven, mir auch Gmail zuzulegen, "weil man da auch gleich chatten kann", wiviele iGoolge als Startseite haben und sich jetzt über Chrome freuen und meinen "super, vielleicht kömma ja wirklich bald aufs Windows verzichten", kann ich nur sagen - selber schuld, braucht sich keiner aufregen.
    Diskutieren hab ich mir schon abgewöhnt, denn wenn man vor Google warnt, wird man meist als paranoid abgestempelt und mitleidig belächelt - ganz wie bei Onlinedurchsuchung und VDS halt.

    Who cares - jeder so wie er will.

    • ich weiss, dass man nach...

      herrk, vor 558 Tagen, 4 Stunden, 13 Minuten

      ...unzähligen mühevollen diskussionen den idealismus verliert, aber glaub mir, irgendwann macht sich der idealismus bezahlt!!! kämpfe weiter für, oder besser gesagt gegen die sachen!!!

    • @herrk + enemy1 ... DANKE ihr sprecht mir aus der Seele..

      cellshade, vor 557 Tagen, 23 Stunden, 58 Minuten

      Auch ich fühle mich als kleiner Apostel immer wieder in die Steinzeit versetzt wenn ich mit meinem scheinbaren -
      "Paranoidimus" auf Aufklärung gehe... Erst letztens habe ich wieder einer Handvoll BWL Studenten am Rathausplatz aus einer lustigen Situation heraus meine Warnung zum Denken ausgesprochen.. die Resonanz war als wenn man in der ersten Stunde Volksschule den Kindern zeigt wie man ein Buch ließt :-)

      Ich geb nicht auf :D

  • Google sucks

    winnipc, vor 558 Tagen, 5 Stunden, 16 Minuten

    • aus Europa rausschmeissen

      winnipc, vor 558 Tagen, 5 Stunden, 14 Minuten

      weg mit den Amis

  • Wie die Piraten

    ldir, vor 558 Tagen, 5 Stunden, 33 Minuten

    die den us-Anwälten eines Filmstudios nach einer "Bitte" Tracker für einen ihrer Filme wieder vom Netz zu nehmen, sinngemäß geantwortet haben: "Wir sind in Finnland, und da greifen die us-Gesetze nicht, ha ha!". Wo sie recht haben, da haben sie recht. Allerdings frage ich mich wieso Google dann wohl in China sich an deren Gesetze hält und zensiert?

    • Weil die Google einfach dicht machen so gut sie können...

      mindmachine, vor 558 Tagen, 1 Stunde, 52 Minuten

      Die Fragen nicht die tun was.... leider im negativen Sinn...

    • suit, vor 557 Tagen, 18 Stunden, 40 Minuten

      die piraten heissen "the pirate bay" und sitzen in schweden, nicht in finnland ;)

  • die USA sind eine erklärte piratenfirma

    frizzdog, vor 558 Tagen, 6 Stunden, 20 Minuten

    räuber unter staatlichem schutz.
    heller wahnsinn, daß die top-domain-autorität auch dort verankert ist!

    • zwingt dich ja keiner...

      wasteoftime, vor 558 Tagen, 3 Stunden, 35 Minuten

      ...die iana kontrollierten root Zonen zu nutzen. Aber ist so eben doch viel bequemer ;)

  • Na bumm!

    deroberlehrer, vor 558 Tagen, 6 Stunden, 24 Minuten

    Wird mir - als einfachem User - G erstmals unsympathisch!

    • hat aber lange gedauert

      sowas11, vor 558 Tagen, 6 Stunden, 5 Minuten