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SPG: VfGH unterbricht Beratung

justiz
29.09.2008|12:15

Wiederaufnahme Anfang Dezember

Gemäß einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs gegenüber ORF.at haben die Richterinnen und Richter die Beratungen über die Individualbeschwerden gegen das zum 1. Jänner 2008 novellierte Sicherheitspolizeigesetz [SPG] unterbrochen. Die Beratungen darüber wurden am 22. September zu Beginn der Herbstsession aufgenommen.

Es seien ergänzende interne Arbeiten an dem Fall notwendig, hieß es. Die Beratungen sollen zur kommenden Session Anfang Dezember wieder aufgenommen werden.

Zu den näheren Gründen für die Unterbrechung wollte sich die Medienstelle des Gerichts gegenüber ORF.at unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

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Die Verfassungsbeschwerden eingereicht haben die Provider Freewave, T-Mobile und Silver Server sowie die Wiener Stadträtin Marie Ringler [Grüne]. Die Richterinnen und Richter müssen vor Verhandlung des Falls prüfen, ob die Kläger individuell von dem Gesetz betroffen sind.

Die SPG-Novelle wurde am 6. Dezember 2007 von den Sicherheitssprechern der damaligen Regierungskoalition, Günter Kößl [ÖVP] und Rudolf Parnigoni [SPÖ], im Nationalrat eingebracht. Die SPG-Novelle wurde vor Verabschiedung nicht im Innenausschuss des Nationalrats behandelt.

Das SPG erlaubt den Sicherheitskräften seither, bei selbst definierter "Gefahr im Verzug", Handy-Standortdaten und IP-Adressen direkt bei Providern abzufragen, ohne vorher eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen. Das sei, so die Antragsteller, ebenso verfassungswidrig wie die sich daraus ergebende Pflicht zur Speicherung der IP-Adressen, Standort- und Verbindungsdaten in Kombination mit den persönlichen Daten der Nutzer der Kommunikationsdienste.

[futurezone | Günter Hack]

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Forum

 
  • Privatssphäre??? wie uncool!!!

    cellshade, vor 498 Tagen, 7 Stunden, 22 Minuten

    Datenschutz: Geboren 19xx - Gestorben 2006

    • amen

      freilife, vor 498 Tagen, 10 Minuten

      tatsächlich - wird das auch wirklich so umgesetzt, muss sich jeder vor benutzung eines öffentlichen Internetterminals (z.b. auch die neuen Telkom-Internet-Telefonzellen), kostenlose WLAN Hotspots, im Internet-Cafe etc. mit einem Ausweis identifizieren bevor er surft oder mailt da der Betreiber jederzeit auf Anfrage der Sicherheitsbehörden die persönlichen Nutzerdaten parat haben muss.

      Streng genommen müßte dies für jede Verwendung eines öffentlichen Telefons (Akustikkoppler) und für jedes Wertkarten-Handy (eingebautes Datenmoden oder Akustikkoppler) der Fall sein - das kann einfach nicht gehen.