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Kritik an Vertragsklauseln der mobilkom

HELP
05.11.2009 | 17:02

A1 Bank AG kommt durch die Hintertür

Kunden der mobilkom austria, die ihr Handy für Parkgebühren, ÖBB-Fahrkarten und andere Funktionen verwenden und diese Dienste über die A1-Rechnung bezahlen, gehen seit 1. November automatisch einen Vertrag mit der A1 Bank AG ein.

So sieht es zumindest die mobilkom austria vor. Diese Praxis ist allerdings äußerst umstritten, vor allem die "versteckten" Information dazu.

Mehr dazu in help.ORF.at

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Forum

 
  • ?

    harddrive, vor 15 Tagen, 6 Stunden, 38 Minuten

    Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, soviel ist mal klar - was genau ist jetzt nun das Drama an der Sache? Wir akzeptieren täglich mehrere AGBs ohne sie durchzulesen und jetzt ist das so eine große Sache?? Ob das handyparking nun über einen Vertrag mit A1 oder der A1 Bank geht, macht für mich keinen Unterschied.

  • Bank, ZaDig und Payment

    gerim, vor 15 Tagen, 6 Stunden, 48 Minuten

    Das seit 1.11.2009 geltende ZaDig sieht vor, dass für Kleinbetragszahlungsdienste entweder der Zahlungsverkehr von
    * einem ZaDig-"Compliant" Betreiber oder
    * einer Bank abwickelt wird.

    Der große Unterschied zwischen einer "Bank" und einem ZaDig-Compliant Betreiber ist, dass die Bank für einen Kunden Geld verwahren darf, währen der ZadiG-Betreiber das nicht darf. Zum "Verschieben" von Geld ist keine Bank Lizenz (in der EU) erforderlich.

    Bei M-Parking in Wien ist es übrigens so, dass kein Geld "gespeichert" sind, sondern der Kunde ein "Minutenkonto" auflädet. Minuten != Geld.

    Die A1 Bank ist eine 100 % Tochter der mobilkom. Für den Kunden an sich macht es aus meiner Sicht keinen unterschied, ob das Geld von der MKA oder deren Tochter eingehoben wird -- die eben auch FMA/Bank Kriterien unterliegt. Von daher ist das aus meiner Sicht für den Kunden ein Sicherheits-Vorteil, weil Bezahlen/Services und Mobilfunk zu 100 % getrennt sind.

    Im übrigens sind auch alle anderen Betreiber (Orange, T-Mobile) von ZaDiG betroffen. Diese wickeln die Zahlung eben über die Paybox ab.

  • Vertragspartner hin oder her...

    lichtblau, vor 15 Tagen, 18 Stunden, 23 Minuten

    ...das wär jetzt nicht grad meine Hauptsorge. Das m-parking funktioniert einwandfrei, und ich muss nicht mehr dauernd zum Auto rennen - ich nutz das seit über 3 Jahren und ehrlich gesagt ist mir egal, ob Hans Meiser, A1 oder die Bank von Tadschikistan als Vertragspartner angeführt wird, wenn die Funktion hinhaut und die Abrechnung korrekt erfolgt.

    • Es steht Dir immer frei,

      tomtiger, vor 15 Tagen, 17 Stunden, 38 Minuten

      Dich als dummer egozentrischer Mensch zu outen.

  • der Kauf von Artikeln über das Handy

    bitteichweißwas, vor 15 Tagen, 23 Stunden, 59 Minuten

    ist eigentlich ein Darlehen des Mobilfunkbetreibers an den Kunden, da die Leistung ja nicht sofort bezahlt wird, sondern erst mit der nächsten Rechnung oder überhaupt extra. Damit ist das ein Bankgeschäft und muss von einer Bank abgewickelt werden. Mit 1.11.2009 ist das Zahlungsdienstgesetz in Kraft getreten, das hier offensichtlich noch eine Verschärfung macht. Auch andere Provider haben eine Bank oder wickeln nun ab 1.11.2009 über paybox ab (die offensichtlich eine entsprechende Konzession haben).

    • Was,

      euripides, vor 15 Tagen, 23 Stunden, 12 Minuten

      der Wirt, der anschreibt, braucht jetzt eine Bankkonzession?

    • bitteichweißwas, vor 15 Tagen, 21 Stunden, 29 Minuten

      nein, Kaufen und Zahlen (!) mit dem Handy ist eine Art Überweisung und unterliegt daher dem Zahlungsdienstgesetz. Insbesondere handelt es sich da ja um ein gewerbliches Angebot für genau diese Zahlung.

      Der Wirt hat als Geschäftsmodell das Verkaufen von Essen. Dass da einer später zahlt, ist weder ein Darlehensgeschäft noch ein Zahlungsdienst.

    • An bitte....:

      tomtiger, vor 15 Tagen, 17 Stunden, 39 Minuten

      Schwachsinn! Ich habe eine schriftliche Bestätigung der FMA dass paypal, Amazon & Co., die nur Gelder weiterschicken keine Bankkonzession im Sinne des Bankwesengesetzes benötigen.

      Der Mobilfunker hat als Geschäft Telefonieren/Datendienste. Er leitet eine Zahlung weiter. Der Wirt hätte eher ein Darlehensgeschäft.

      Bestenfalls darf man darüber diskutieren, ob hier elektronisches Geld ausgegeben wird, und dann kann jeder ganz einfach eine Genehmigung (keine Bankkonzession) dafür von der FMA erhalten.

      Das über eine Bank abzuwickeln ist *nicht* nötig!

    • Huch tomtiger

      pitr, vor 15 Tagen, 13 Stunden,

      Wahrheiten, Halbwahrheiten und Lügen so elegant verstrickt ;)

      Paypal ist natürlich eine Bank, das hat aber andere Gründe (man kann Geld schaffen).
      Tatsaechlich reicht fuer so eine "Waehrung" das erfuellen von Auflagen, oft muss es aber in EU Mitgliedsstaaten gemeldet werden, welcher Regulierung man unterliegt. Moneybookers ist z.B. bei der FSA registriert weil es aus England kommt, paysafecard deshalb weil sie dort Bons verkaufen dürfen wollen.

    • Hi Pitr:

      tomtiger, vor 15 Tagen, 6 Stunden, 45 Minuten

      tja, tut mir leid, dass ich mich derart - für Dich offenbar - missverständlich ausgedrückt habe.

      Paypal ist erst seit kurzem (07/2007) eine Banklizenz, aber nicht, weil die nötig wäre.

      Paypal ist keine (!) Bank. Frag bei der FMA nach, ich habe es getan.

      Es ist ja schön, dass Du das selbe schreibst wie ich, nur wo hast Du eine "Halbwahrheit" oder eine "Lüge" entdeckt?