Das seit 1.11.2009 geltende ZaDig sieht vor, dass für Kleinbetragszahlungsdienste entweder der Zahlungsverkehr von
* einem ZaDig-"Compliant" Betreiber oder
* einer Bank abwickelt wird.
Der große Unterschied zwischen einer "Bank" und einem ZaDig-Compliant Betreiber ist, dass die Bank für einen Kunden Geld verwahren darf, währen der ZadiG-Betreiber das nicht darf. Zum "Verschieben" von Geld ist keine Bank Lizenz (in der EU) erforderlich.
Bei M-Parking in Wien ist es übrigens so, dass kein Geld "gespeichert" sind, sondern der Kunde ein "Minutenkonto" auflädet. Minuten != Geld.
Die A1 Bank ist eine 100 % Tochter der mobilkom. Für den Kunden an sich macht es aus meiner Sicht keinen unterschied, ob das Geld von der MKA oder deren Tochter eingehoben wird -- die eben auch FMA/Bank Kriterien unterliegt. Von daher ist das aus meiner Sicht für den Kunden ein Sicherheits-Vorteil, weil Bezahlen/Services und Mobilfunk zu 100 % getrennt sind.
Im übrigens sind auch alle anderen Betreiber (Orange, T-Mobile) von ZaDiG betroffen. Diese wickeln die Zahlung eben über die Paybox ab.